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Presseinformation: Der Bebauungsplan Nr. 195 „Südlich der Kremser Straße" wurde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 29.04.2026 aufgehoben

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2026 den Bebauungsplan Nr. 195 „Südlich der Kremser Straße“ aufgehoben. Eine weitere Bebauung der Schlämmteiche wie auch der Ausbau der Kremser Straße sind damit nicht möglich. Der BUND Naturschutz begrüßt diese Entscheidung mit großer Freude. Dadurch wird dieses für die Artenvielfalt in Regensburg äußerst wertvolle Areal in seiner ökologischen Funktionsfähigkeit erhalten. Das ist ein großer Erfolg für den Artenschutz in Regensburg. Nicht übersehen werden darf dabei, dass bereits zwei sehr große Hallen das ursprüngliche sehr artenreiche Schlämmteichareal stark verkleinern.

07.05.2026

Der BUND Naturschutz engagiert sich seit über einem Jahrzehnt zusammen mit vielen Verbänden und mit vielen Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt dieses wertvollen Areals, nicht nur für Vögel, sondern auch für viele andere geschützte Tierarten.

2024 hatten Aktive des BUND Naturschutz den Umweltpreis der Stadt Regensburg dafür erhalten, dass sie tausende von Amphibien vor dem Überfahren bei Querung der Kremser Straße gerettet haben. Ein Bündnis aus Umweltverbänden hat im Jahr 2025 nahezu 4000 Unterschriften im Rahmen der Petition “Artenvielfalt und Klimafläche in Regensburg bedroht - Bebauungsplan stoppen!“ an die Stadt übergeben: www.openpetition.de/petition/online/artenviel-falt-und-klimaflaeche-in-regensburg-bedroht-bebauungsplan-stoppen. Leider hat der Stadtrat die Ziele der Petition abgelehnt und den Bebauungsplan beschlossen.

Der BUND Naturschutz klärte nun im besten rechtstaatlichen Sinne vor Gericht mit großem Erfolg, dass die dortige wertvolle Natur auf Grundlage des BBP195 nicht zerstört werden darf.
Es gibt aus Sicht des BN gute Alternativen, bebaubares Areal befindet sich in unmittelbarer Umgebung: Besser wäre aber, endlich den übermäßigen Flächenverbrauch hier in Regensburg und allerorten zu stoppen.

Dem Gericht war in der mündlichen Verhandlung besonders wichtig -die Urteilsbegründung bleibt abzuwarten- dass sich sowohl die untere als auch die höhere Naturschutzbehörde gegen die Zerstörung der artenschutzrechtlich besonders wichtigen Kassetten 15 und 16 ausgesprochen haben. Das Gericht ist der Meinung, dass diese amtlichen Stellungnahmen nicht hinreichend behandelt wurden. Die mit der Zerstörung der Kassetten 15 und 16 verbundene Trennwirkung sei von großer Bedeutung. Wesentlich dabei ist, dass nicht nur die beiden riesigen Hallen versiegelnd, sondern auch das komplette Umfeld zwischen den Hallen sowie der Ausbau der Kremser Straße zusätzlich trennend wirken.

Schon mit Schreiben vom 09.07.2013 haben sich Herr Seidemann (ehem. 1. Vors. LBV Rgbg.), Herr Schoberer (1. Vors. BN Rgbg.) und Herr Prof. Dr. Hauska erstmals an das Umweltamt der Stadt Regensburg mit der Bitte um Einbindung in den Planungsprozess und Einrichtung eines Runden Tisches gewandt. Es folgten weitere Anläufe u.a. beim damaligen Umweltbürgermeister Huber. Im Ergebnis wurde uns am 30.07.2015 von der Stadt mitgeteilt, dass eine reguläre Verbändebeteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgt. Anfang 2016 erfolgte dann im Zusammenhang mit der Genehmigung der zweiten Halle ein erneuter Anlauf und die Zusage vom damaligen OB Wolbergs, einen Runden Tisch einzurichten. Leider wurde diese Zusage nicht eingehalten. Letztendlich durfte der BN zusammen mit dem LBV dann erst im regulären Verfahren Stellung nehmen. Diese Stellungnahme wurde „weggewischt“.

Der BN hat dann Klage eingereicht, wurde durch Herrn RA Teßmer und Fr. RAin Mihatsch von der Kanzlei PNT Partner gut vertreten und hat mit der Gerichtsentscheidung am 29.04.2026 die Klage gewonnen.

Wir werden uns weiter für den Erhalt dieses ökologisch besonders wertvollen Areals einsetzen! Natur und Umwelt brauchen eine starke Stimme.

Gez. Raimund Schoberer 1. Vors. BUND Naturschutz Kreisgruppe Regensburg