Solarpotenzialkataster
Im Solarpotenzialkataster einer Stadt/ Landkreises sind alle Dächter desjeweiligen Gebietes mit deren Potenzial für die thermische- und PV-Nutzung aufgeführt.
Stadt Regensburg: https://www.solare-stadt.de/regensburg/Solarpotenzialkataster
Landkreis Regensburg: https://www.solare-stadt.de/landkreis-regensburg/Solarpotenzialkataster
Unsere Städte müssen mehr eigenen Strom produzieren - Solarpflicht für alle Dächer!
Klimaschutz und Energiewende: Solarpflicht für mehr Klimaschutz - BN Informiert - Infoblatt
Solarpflicht auch auf den Dächern unserer Stadt!
Der zukünftig steigende Strombedarf für Heizen und Mobilität ist eine Herausforderung für die Netze und die Verfügbarkeit von Flächen. Besonders die Großstädte müssen mehr für ihre eigene Versorgung mit erneuerbarem Strom tun.
Bayern hinkt bei der Energiewende im Deutschlandvergleich hinterher, insbesondere der Ausbau der wichtigen Windkraft ist im Freistaat in den letzten Jahren durch die 10h-Abstandsregel fast vollständig zum Erliegen gekommen. Aber auch bei der Photovoltaik ist Bayern auf die Fläche bezogen nur auf Platz sieben. Dabei gibt es innerhalb Bayerns große Unterschiede zwischen den Landkreisen und Städten.
Denn vor allem Bayerns Städte haben noch nicht genügend Photovoltaik. In München stammen nur zwei Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. Auch in Nürnberg sieht es mit knapp vier Prozent nicht viel besser aus 1. Die geringe Quote erneuerbarer Energien bedeutet, dass die Landkreise um die Städte herum besonders viel Windkraft und Photovoltaik ausbauen müssen, um die Städte mitzuversorgen.
Natürlich stehen auf dem Land mehr Flächen insbesondere für Windkraft zur Verfügung. Aber auch die Städte haben durch viele Dachflächen riesige Potenziale, die zumeist ungenutzt sind. Die Städte selber tragen hier aber nur eine Mitschuld. Um die Potentiale auf Gebäuden zu nutzen, braucht es vor allem entsprechende Vorgaben von der Bayerischen Staatsregierung – wir brauchen eine Solarpflicht für alle Dächer!
Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) errechnete ein Dachflächenpotenzial von 40 GW installierter Leistung in Bayern 2, davon fast 60% auf Wohngebäuden. 2021 waren aber nur Photovoltaik-Anlagen von ca. 10 GW auf Dächern installiert. Mit dem ungenutzten Potenzial von 30 GW könnte man fast 40% des in Bayern benötigten Stroms erzeugen und so die fossile Stromerzeugung rechnerisch komplett ersetzen.
Daher fordert die BN-Kreisgruppe Regensburg zusammen mit dem Landesverband die Einführung einer Solarpflicht ab dem 01.01.2024 nicht nur für gewerbliche Neubauten wie in der bayerischen Gesetzgebung vorgesehen, sondern auch für private Neubauten. Zusätzlich sollen gewerblich genutzte Gebäude bis 2028 ihr Dach mit Photovoltaik oder Solarthermie ausrüsten. Private Bestandsgebäude müssen bis 2030 eine solare Energienutzung auf geeigneten Dachflächen aufweisen. Für soziale Härtefälle muss die Staatsregierung eine geeignete Förderstruktur einrichten.
1 https://www.karten.energieatlas.bayern.de
2 https://www.ffe.de/wp-content/uploads/2019/04/20200127_EE-Prognose-Bayern_Kurzfassung.pdf
Das können wir jetzt schon tun: Balkonsolaranlagen
BN-Informiert zu Balkonsolaranlagen
Die Verteuerung des Strompreises hat einen Boom bei der Errichtung von privaten Erzeugungsanlagen verursacht. Eigenheimbesitzer errichten PV-Anlagen auf den Dächern und erhalten dafür je nach Errichtungsdatum eine Vergütung entsprechend dem Energie Einspeisegesetz. Wenn Du ab 2023 eine Photovoltaikanlage installierst, profitierst Du in vielen Fällen von einer vollständigen Steuerbefreiung. Zahlreiche bürokratische Hürden fallen weg.
Seit 1. Januar 2023 gilt für den Kauf einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent = Die Mehrwertsteuer entfällt komplett.
Rückwirkend gilt ab 1. Januar 2022 für viele Solaranlagen eine Befreiung von der Einkommensteuer.
Für Anlagen, die vor 2023 installiert, gelten noch die alte Steuerregeln. Unter Umständen musst auf den selbst erzeugten Strom noch Umsatzsteuer gezahlt werden. Auch bei der Einkommensteuer sind Nachteile möglich.
Aber was können Eigentumswohnungs-Besitzerinnen und MieterInnen tun um im Strombereich Klimaschutz zu fördern und Stromkosten zu sparen:
Beteiligung an einer Bürgerenergiegenossenschaft
Errichtung eines Minisolarkraftwerkes / Balkonkraftwerks
Balkonkraftwerke sind für die eigene Stromversorgung gedacht, der überschüssige Strom wird ins Netz ohne Vergütung eingespeist. Die Anlagen müssen nicht genehmigt werden, sondern nur dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Ab 1.01.2023 ist der Kauf der Balkonkraftwerke mehrwertsteuerfrei. Balkonanlagen müssen die aktuellen VDE-Vorschriften einhalten. Aus Sicherheitsgründen sollten diese Vorschriften unbedingt eingehalten werden, um eine Haftung bei Schäden auszuschließen. Derzeit ist in Deutschland die Wechselrichterleistung auf 600 Watt beschränkt.
Die Modulleistung kann auch höher sein. Voraussetzung ist, dass der Betrieb den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Derzeit wird noch eine sogenannten Einspeisesteckdose, etwa von Wieland vorgeschrieben. Die Einspeisedosen sind berührungssicher und garantieren den sicheren Kontakt von über 20 Jahren. Ob eine eigene Leitung und ein Zähler mit Rücklaufsperre erforderlich sind, kommt auf den örtlichen Versorger an.
Rentabilität: Je nach Kosten für Module, Modulwechselrichter, Installationskosten, eigener Strompreis, schwankt die Amortisation zwischen 6 und über 10 Jahre. Auch sind die Lage, Ausrichtung und Neigung von großer Bedeutung. Sie können mit einem Onlinetool der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin Ihre mögliche Anlage simulieren. (https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/).
Die Stadt Regensburg und der Landkreis Regensburg unterstützen sie mit Solarpotentialregistern. Hier können Sie das Potential Ihres Gebäudes – leider nur der Dächer kostenfrei ermitteln.
Rechtliche Hinweise: Als Mieter müssen Sie den Eigentümer fragen, wenn Sie Module außerhalb des Balkons oder sonstige Befestigungen (Dach, Garage) vornehmen. Bei Eigentumswohnungen müssen Sie eine Freigabe durch die Eigentümerversammlung erlangen.
Der BN hat in einem zweiseitigen „BN-informiert“ ein Merkblatt zu Balkonsolaranlagen veröffentlicht. Der Downloadlink ist: http://bit.ly/3xAzXWB
Förderung von Balkonsolarkraftwerken: Viele Kommunen fördern Balkonsolarkraftwerke. Es gibt leider keine Stelle die diese Förderungen zentral sammelt. Die folgende Aufstellung kann daher unvollständig sein. Sie wird auf der Homepage des BN laufend ergänzt werden. Fragen Sie bitte Ihre Kommune unbedingt vor dem Kauf, ob es eine Förderung gibt, und beachten Sie die jeweiligen Bedingungen genau.
Stadt Neutraubling: 200€ (Stadtratsbeschluss, Details noch nicht bekannt)
Stadt Regensburg: 150€ (Stadtratsbeschluss, Detail noch nicht bekannt)
Markt Lappersdorf: 100€/kWp http://bit.ly/3ljRqPV
Gemeinde Wiesent: 40 € / angefangenem qm Kollektor- bzw. Modulfläche http://bit.ly/3jWyIxx
Gemeinde Wenzenbach: 150€ / Haushalt http://bit.ly/3K2CSyH
Gemeinde Obertraubling: 20% max. 200€, Einkommensgrenzen, Deckel, http://bit.ly/3XsCTz1
REWAG: 150 € / Haushalt für Balkonkraftwerk Voraussetzung rewario Strom Bezieher der REWAG u. Einspeisesteckdose: http://bit.ly/3YMI11F