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Energie & Klima

Solarpotenzialkataster

Im Solarpotenzialkataster einer Stadt/ Landkreises sind alle Dächter desjeweiligen Gebietes mit deren Potenzial für die thermische- und PV-Nutzung aufgeführt.

Stadt Regensburg: https://www.solare-stadt.de/regensburg/Solarpotenzialkataster

Landkreis Regensburg: https://www.solare-stadt.de/landkreis-regensburg/Solarpotenzialkataster


Balkonsolaranlagen

Die Verteuerung des Strompreises hat einen Boom bei der Errichtung von privaten Erzeugungsanlagen verursacht. Eigenheimbesitzer errichten PV-Anlagen auf den Dächern und erhalten dafür je nach Errichtungsdatum eine Vergütung entsprechend dem Energie Einspeisegesetz. Wenn Du ab 2023 eine Photovoltaikanlage installierst, profitierst Du in vielen Fällen von einer vollständigen Steuerbefreiung. Zahlreiche bürokratische Hürden fallen weg.

  • Seit 1. Januar 2023 gilt für den Kauf einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent = Die Mehrwertsteuer entfällt komplett.

  • Rückwirkend gilt ab 1. Januar 2022 für viele Solaranlagen eine Befreiung von der Einkommensteuer.

  • Für Anlagen, die vor 2023 installiert, gelten noch die alte Steuerregeln. Unter Umständen musst auf den selbst erzeugten Strom noch Umsatzsteuer gezahlt werden. Auch bei der Einkommensteuer sind Nachteile möglich.

Aber was können Eigentumswohnungs-Besitzerinnen und MieterInnen tun um im Strombereich Klimaschutz zu fördern und Stromkosten zu sparen:

  • Beteiligung an einer Bürgerenergiegenossenschaft

  • Errichtung eines Minisolarkraftwerkes / Balkonkraftwerks

Balkonkraftwerke sind für die eigene Stromversorgung gedacht, der überschüssige Strom wird ins Netz ohne Vergütung eingespeist. Die Anlagen müssen nicht genehmigt werden, sondern nur dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Ab 1.01.2023 ist der Kauf der Balkonkraftwerke mehrwertsteuerfrei. Balkonanlagen müssen die aktuellen VDE-Vorschriften einhalten. Aus Sicherheitsgründen sollten diese Vorschriften unbedingt eingehalten werden, um eine Haftung bei Schäden auszuschließen. Derzeit ist in Deutschland die Wechselrichterleistung auf 600 Watt beschränkt.

Die Modulleistung kann auch höher sein. Voraussetzung ist, dass der Betrieb den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Derzeit wird noch eine sogenannten Einspeisesteckdose, etwa von Wieland vorgeschrieben. Die Einspeisedosen sind berührungssicher und garantieren den sicheren Kontakt von über 20 Jahren. Ob eine eigene Leitung und ein Zähler mit Rücklaufsperre erforderlich sind, kommt auf den örtlichen Versorger an.

Rentabilität: Je nach Kosten für Module, Modulwechselrichter, Installationskosten, eigener Strompreis, schwankt die Amortisation zwischen 6 und über 10 Jahre. Auch sind die Lage, Ausrichtung und Neigung von großer Bedeutung. Sie können mit einem Onlinetool der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin Ihre mögliche Anlage simulieren. (https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/).

Die Stadt Regensburg und der Landkreis Regensburg unterstützen sie mit Solarpotentialregistern. Hier können Sie das Potential Ihres Gebäudes – leider nur der Dächer kostenfrei ermitteln.

Rechtliche Hinweise: Als Mieter müssen Sie den Eigentümer fragen, wenn Sie Module außerhalb des Balkons oder sonstige Befestigungen (Dach, Garage) vornehmen. Bei Eigentumswohnungen müssen Sie eine Freigabe durch die Eigentümerversammlung erlangen.

Der BN hat in einem zweiseitigen „BN-informiert“ ein Merkblatt zu Balkonsolaranlagen veröffentlicht. Der Downloadlink ist: http://bit.ly/3xAzXWB

Förderung von Balkonsolarkraftwerken: Viele Kommunen fördern Balkonsolarkraftwerke. Es gibt leider keine Stelle die diese Förderungen zentral sammelt. Die folgende Aufstellung kann daher unvollständig sein. Sie wird auf der Homepage des BN laufend ergänzt werden. Fragen Sie bitte Ihre Kommune unbedingt vor dem Kauf, ob es eine Förderung gibt, und beachten Sie die jeweiligen Bedingungen genau.

  • Stadt Neutraubling: 200€ (Stadtratsbeschluss, Details noch nicht bekannt)

  • Stadt Regensburg: 150€ (Stadtratsbeschluss, Detail noch nicht bekannt)

  • Markt Lappersdorf: 100€/kWp http://bit.ly/3ljRqPV

  • Gemeinde Wiesent: 40 € / angefangenem qm Kollektor- bzw. Modulfläche http://bit.ly/3jWyIxx

  • Gemeinde Wenzenbach: 150€ / Haushalt http://bit.ly/3K2CSyH

  • Gemeinde Obertraubling: 20% max. 200€, Einkommensgrenzen, Deckel, http://bit.ly/3XsCTz1

  • REWAG: 150 € / Haushalt für Balkonkraftwerk Voraussetzung rewario Strom Bezieher der REWAG u. Einspeisesteckdose: http://bit.ly/3YMI11F