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Unsere Städte müssen mehr eigenen Strom produzieren - Solarpflicht für alle Dächer!

Der zukünftig steigende Strombedarf für Heizen und Mobilität ist eine Herausforderung für die Netze und die Verfügbarkeit von Flächen. Besonders die Großstädte müssen mehr für ihre eigene Versorgung mit erneuerbarem Strom tun.

05.10.2023

Solarpflicht auch auf den Dächern unserer Stadt!

Bayern hinkt bei der Energiewende im Deutschlandvergleich hinterher, insbesondere der Ausbau der wichtigen Windkraft ist im Freistaat in den letzten Jahren durch die 10h-Abstandsregel fast vollständig zum Erliegen gekommen. Aber auch bei der Photovoltaik ist Bayern auf die Fläche bezogen nur auf Platz sieben. Dabei gibt es innerhalb Bayerns große Unterschiede zwischen den Landkreisen und Städten.

Denn vor allem Bayerns Städte haben noch nicht genügend Photovoltaik. In München stammen nur zwei Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. Auch in Nürnberg sieht es mit knapp vier Prozent nicht viel besser aus 1. Die geringe Quote erneuerbarer Energien bedeutet, dass die Landkreise um die Städte herum besonders viel Windkraft und Photovoltaik ausbauen müssen, um die Städte mitzuversorgen.

Natürlich stehen auf dem Land mehr Flächen insbesondere für Windkraft zur Verfügung. Aber auch die Städte haben durch viele Dachflächen riesige Potenziale, die zumeist ungenutzt sind. Die Städte selber tragen hier aber nur eine Mitschuld. Um die Potentiale auf Gebäuden zu nutzen, braucht es vor allem entsprechende Vorgaben von der Bayerischen Staatsregierung – wir brauchen eine Solarpflicht für alle Dächer!

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) errechnete ein Dachflächenpotenzial von 40 GW installierter Leistung in Bayern 2, davon fast 60% auf Wohngebäuden. 2021 waren aber nur Photovoltaik-Anlagen von ca. 10 GW auf Dächern installiert. Mit dem ungenutzten Potenzial von 30 GW könnte man fast 40% des in Bayern benötigten Stroms erzeugen und so die fossile Stromerzeugung rechnerisch komplett ersetzen.
 

Daher fordert die BN-Kreisgruppe Regensburg zusammen mit dem Landesverband die Einführung einer Solarpflicht ab dem 01.01.2024 nicht nur für gewerbliche Neubauten wie in der bayerischen Gesetzgebung vorgesehen, sondern auch für private Neubauten. Zusätzlich sollen gewerblich genutzte Gebäude bis 2028 ihr Dach mit Photovoltaik oder Solarthermie ausrüsten. Private Bestandsgebäude müssen bis 2030 eine solare Energienutzung auf geeigneten Dachflächen aufweisen. Für soziale Härtefälle muss die Staatsregierung eine geeignete Förderstruktur einrichten.

download BN Informiert - Infoblatt: Klimaschutz und Energiewende: Solarpflicht für mehr Klimaschutz

1 https://www.karten.energieatlas.bayern.de

2 https://www.ffe.de/wp-content/uploads/2019/04/20200127_EE-Prognose-Bayern_Kurzfassung.pdf