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Laubbläser schaden Mensch und Natur - Warum Besen und Harke die bessere Wahl sind!

Kaum fällt das Herbstlaub, lärmen sie wieder in Park und Garten: die Laubbläser und -sauger. Doch dieses Gartengerät schädigt Umwelt und Gesundheit und stört den Naturhaushalt.

19.10.2026

Durch den Schallpegel von bis zu 110 Dezibel bei einem handelsüblichen Laubbläser – das ist ungefähr so laut wie ein Presslufthammer – werden vor allem die Nachbarn belästigt und die Gesundheit der Benutzer geschädigt. Denn schon ab einem Lärmpegel von 85 Dezibel kann es bei Dauerbelastungen zu Hörschäden kommen. Zwar gibt es mittlerweile vermehrt Akkulaubbläser, aber auch diese haben immerhin noch zwischen 80 und 90 Dezibel. 

„Auch die Bodenbiologie wird speziell durch Laubsauger gravierend beeinträchtigt. Die Geräte saugen mit den welken Blättern auch Kleintiere wie Spinnen und Insekten auf, häckseln und töten sie dabei. Außerdem zerstören sie Pflanzensamen“, erklärt Hans Lengdobler aus der Kreisgruppe Regensburg. „Da die abgesaugten oder mit einer Luftgeschwindigkeit von bis zu 220 km/h weggeblasenen Blätter und Äste nicht mehr auf dem Boden verrotten, wird die Humus- und Nährstoffbildung behindert. Die am Boden lebenden Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen und Kleinsäuger verlieren Nahrung und Lebensraum, der Boden wird der Deck-Schicht beraubt, die ihn vor Austrocknung und bei extremer Kälte schützt.“  

Laubsauger und -bläser, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, stoßen darüber hinaus gesundheitsschädliche Abgase wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus.

„Wir empfehlen, zu Rechen und Harke zu greifen, die ganz ohne schädliche Emissionen auskommen. Das welke Laub sollte auf Beete und unter Gehölzen verteilt werden, wo es während des Winters langsam verrottet, Boden und Kleintieren als Schutz dient und im Frühjahr als natürlicher Dünger in den Boden eingearbeitet werden kann“, so Hans Lengdobler weiter. „Oder man recht das Laub zu Haufen auf. Das freut den Igel ebenso wie Schmetterlingslarven, Glühwürmchen, Marienkäfer, Molche und Falter, die hier über den Winter Unterschlupf finden.“

Laubbläser verschlimmern auch die Feinstaubsituation in Städten. Beim Einsatz auf Wiesen und Gehwegen werden nämlich Mikroben, Pilzsporen, Unrat und Tierkot aufgewirbelt und fein in der Luft verteilt. Auch der vom Abrieb der Reifen und Bremsen stammende Feinstaub sowie Dieselruß, der sich bereits am Boden abgesetzt hatte, wird erneut aufgewirbelt, so dass er eingeatmet werden kann.

Untersuchungen des Umweltmedizinischen Informationsdienstes des Umweltbundesamtes haben bereits im Jahr 2002 ergeben, dass es beim Betrieb eines Laubbläsers zu einer gesundheitlich bedenklichen Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen kann. Eine Studie der Technischen Universität Graz aus dem Jahr 2013 zeigt, dass beim Einsatz eines Laubbläsers auf Wegen oder Straßen sechs- bis zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie beim Einsatz eines Besens. Diese aufgewirbelten Feinstäube verschlechtern die Qualität der Stadtluft zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen.

Was gilt rechtlich?
Für bestimmte motorbetriebene Geräte und Maschinen gelten in Wohn- und anderen besonders geschützten Gebieten gesetzliche Ruhezeiten.
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungs- und Erholungsgebieten, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen gilt für Laubbläser und Laubsauger:

• An Sonn- und Feiertagen dürfen sie nicht betrieben werden.
• An Werktagen dürfen sie zwischen 20 und 7 Uhr nicht betrieben werden.
• Zusätzlich gelten werktags Ruhezeiten von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr.

Laubbläser und Laubsauger dürfen dort daher grundsätzlich nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden.

Örtliche Vorschriften, Hausordnungen oder Regelungen der Grundstückseigentümer*innen können strengere Vorgaben enthalten. Informieren Sie sich deshalb vor der Nutzung über die örtlichen Regelungen.

download pdf Laubbläser und Laubsauger im Überblick