Insekten brauchen dringend Nahrung im zeitigen Frühjahr - Weidenkätzchen nicht abschneiden!
Die Kreisgruppe Regensburg des BUND Naturschutz in Bayern bittet gerade im Frühling um Rücksicht auf die Natur: „Wildbienen und Schmetterlinge brauchen im Moment jede Nahrungsquelle. Die blühenden Weiden oder Schlüsselblümchen sind mit ihrem Pollen und Nektar in dieser noch blütenarmen Zeit ganz wichtig“, appelliert Hans Lengdobler. „Genießen Sie die Schönheit der aufblühenden Natur und das Brummen und Summen an den Kätzchen am besten in der Natur.“
Etliche blühende Weidenarten sind für die Insekten, die schon unterwegs sind, eine wichtige Nahrungsquelle. In der freien Landschaft blühen ansonsten noch nicht allzu viele Pflanzenarten. Insbesondere die Bienen brauchen nach dem harten Winter dringend Energie für den Aufbau der Bienenvölker. Eine der wichtigsten Nahrungsquellen zu Frühlingsbeginn sind dabei die Weidenkätzchen, die bei uns gerne zum Palmsonntag geschnitten werden. Weidenblüten haben einen hohen Nährwert und versorgen die hungrigen Insekten mit wertvollem Eiweiß und Fetten. Auch Hummeln, Käfer, Schmetterlinge und andere Insektenarten und sogar einige Vogelarten wie der Zilpzalp oder Meisen nutzen sie als Nahrung.
Für Ostersträuße sollte man also von der beliebten Salweide oder anderen Wildblumen die Finger lassen. Auch wenn das Mitnehmen kleiner Mengen von Wildblumen grundsätzlich erlaubt ist, appelliert der BN eindringlich, die Pflanzen in der Natur zu lassen (genauere Info siehe unten).
Um Wildbienen und andere Insekten zu schützen, sollte man für den Osterstrauß auf Forsythien zurückgreifen, so der Rat der BN-Kreisgruppe Regensburg: "Für die Wohnung können Zweige der Forsythien aufgestellt werden. Denn sie produzieren weder Nektar noch Pollen und sind für Insekten damit wertlos", erklärt Hans Lengdobler.
Auch Gartenbesitzer können viel für Insekten tun: Pflanzen Sie verschiedene heimische Sträucher und Kräuter, die möglichst weit über das Jahr verteilt blühen und Nektar und Pollen bieten. Im Frühjahr bieten neben Weiden zum Beispiel Schlüsselblumen, Lungenkraut, Lerchensporn oder Sträucher wie die Kornelkirsche und die Schlehe für Insekten wichtige Nahrung.
Hintergrund zur Rechtslage:
Nach Art. 16 (1) des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile) ist es verboten, „Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen“. Erlaubt ist lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses. „Erhebliche Beeinträchtigungen” sind nach der Rechtsprechung mehr als bloß „geringfügige Beeinträchtigungen”. Man darf also ein paar Äste abschneiden, aber auch nicht mehr.
Zudem gilt das generelle Verbot des Bundes-Naturschutzgesetzes, §39 (1), wonach es verboten ist, in mehr als geringen Mengen „wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.“ (Handstrauß-Regelung). Für Gehölze gilt zudem §39 (5): „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.