Labertal - Umweltfrevel ohne rechtsgültigen Bebauungsplan
Auch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat der BN schon drei fundierte Stellungnahmen abgegeben. Wir erwarten von der Gemeinde, dass wenn schon gebaut werden soll, die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen vollumfänglich eingehalten werden:
Stellungnahme vom 11. Februar 2019 [pdf]
Stellungnahme vom 10. Juli 2019 [pdf]
Stellungnahme vom 16. September 2019 [pdf]
Mit großem Protest ist zudem über einen Umweltfrevel zu berichten:
Im Zeitraum zwischen dem 24.07. und 26.07 wurde - nach unserem Kenntnisstand ohne Genehmigungen - das Gebiet in Teilen aufgefüllt, Bäume wurden gerodet und eine artenreiche Wiese mit Rote-Liste Arten umgebrochen.
Der BUND Naturschutz protestiert!
Der BN hat einen offenen Brief an das Landratsamt geschrieben.
Den vollständigen Text können Sie hier lesen.
Aus Sicht des Bund Naturschutz sind die Eingriffe ohne entsprechendes Rechtsverfahren mit Abwägung der artenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Erfordernisse nicht zulässig.
Zudem sind dort nach unserer Kenntnis streng geschützte Arten (u.a. Wiesenknopfameisenbläuling) vorhanden, so dass auch zu befürchten ist, dass massiv gegen das Artenschutzrecht verstoßen wurde.
Der BN hat dies beim Landratsamt Regensburg wie auch bei der PI Nittendorf am Freitag, den 26.07.2019, zur Anzeige gebracht. U.U. liegen auch Straftatbestände vor. Wir fordern das Landratsamt Regensburg dazu auf, darüber zu entscheiden, ob von amtswegen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss, da hier zum einen in rechtlich geschützte Natur- und Artenschutzbelange erheblich eingegriffen wurde, u.U. auf ein laufendes Bebauungsplanverfahren Einfluss genommen werden soll (Verhinderung einer von uns geforderten UVP) und vor dem Hintergrund der in Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren und der Herausnahme aus dem LSG verbundenen öffentlichen Berichterstattung von einem hohen öffentlichen Interesse und öffentlicher Signalwirkung auszugehen ist.
TV-A berichtete über das aus unserer Sicht ungeheuerliche Vorgehen des Marktes Beratzhausen.
Das Landratsamt hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Gemeinde eingeleitet. Ein sehr seltener Vorgang!