Pressemitteilung: Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Causa ‚Gleisdreieck‘ vom 13.09.2023 - Das Wunder vom Gleisdreieck oder die unendliche Geschichte zu Lasten von Steuerzahler und Umwelt.
Schon 2014 hat der Bund Naturschutz, weil besorgte Bürger anfragten und es eine Medienberichterstattung gab, bei der Stadt nachgefragt und mit Schreiben vom 04.11.2014 AZ 63.1/ 00977 / 2014-04 die Mitteilungen erhalten, dass die betreffenden Auffüllungen nur eine "Zwischenlagerung" darstellen, eine dauerhafte Entsorgung von Baugrubenaushub nicht für zulässig erachtet wird und entsprechend auch keine derartige Genehmigung vorliegt. Nach Gesetz sind solche Zwischenlagerungen maximal 2 Jahre zulässig. Der Bauunternehmer hat das sicher auch gewusst.
2023 liegt das Material immer noch da. Auch nach dem höchstrichterlichen Urteil weiterhin ohne Genehmigung – schließlich wurde ja nur „ein unangemessener Entfernungsbescheid“ aufgehoben. Und all das nur deswegen, weil ein Investor 2014 in Vertrauen auf die Politik wohl nicht warten konnte oder wollte. Ein regulär im Verfahren behandelter und als Satzung erlassener Bebauungsplan hätte eventuell Baurecht für den Berg schaffen können. Aber es fand nach dem Aufstellungsbeschluss nicht einmal eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt – und schon wurde aufgefüllt; als „Zwischenlager“. Wohl in der Erwartung, dass der Stadtrat zügig den Bebauungsplan erlassen würde. 2014 war noch die Zeit vor den unsäglichen Spendenskandalen mit Bestechung und Bestechlichkeit von Investoren und Politik. Dieser nahm 2016 volle Fahrt auf und hat Regensburgs Ruf stark geschädigt.
Der Bund Naturschutz wurde bis heute nie offiziell an Verfahren beteiligt und hat sein Wissen über den Berg erst über Anfragen und Akteneinsichten bei der Stadt erhalten. Der BN hat sein Wissen aus den Akteneinsichten auch an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Diese prüft unseres Wissens aktuell noch, ob strafrechtliche Tatbestände gegeben sind.
Aus den Akten ging hervor, dass das Umweltamt – für den Bund Naturschutz sehr gut nachvollziehbar– große Besorgnis bzgl. des Berginhalts hatte und von einer „illegalen Deponie“ ausging. Das VGH ist zu einem anderen Schluss gekommen. Der Inhalt des Berges ist demnach für die Umwelt nicht gefährlich. Wir hoffen, dass sich in Zukunft nichts anderes ergibt und das Umweltamt eine zu große Besorgnis hatte.
2023 wurde vom Stadtrat – erstaunlicherweise noch während der Gerichtsprozess lief – beschlossen, dass der „Schwarz-Berg“ im Gleisdreieck auf eine festgelegte Naturschutz-Ausgleichfläche für die Eingriffe beim Bau des Stadtquartiers „Das Dörnberg“ verschoben werden soll. Der für die Gestaltung dieser Ausgleichsfläche geschlossene städtebauliche Vertrag zwischen Stadt und Investor sah eine völlig andere naturschutzfachliche Umsetzung bis 2019 vor, wurde jedoch von beiden Seiten ignoriert und durch zusätzliche Ablagerung von Aushubmaterial durch den Investor ad absurdum geführt!
Über die unseres Erachtens damit verbundenen eindeutigen Verstöße gegen Bau- und Naturschutzrecht waren die Stadträte vorab durch uns schriftlich informiert – doch das war kein Hindernisgrund für ihre Entscheidung. Im Bebauungsplanverfahren muss nun fachlich gut und rechtlich stichhaltig erklärt werden, wie Natur-Ausgleichfläche und umgelagerter „Schwarz-Berg“ zusammenpassen können. Wir haben da unsere Zweifel und werden das ggf. auch rechtlich prüfen lassen. Wir legen auf jeden Fall großen Wert darauf, dass nicht schon wieder Fakten geschaffen werden, bevor der Bebauungsplan Rechtsgültigkeit erlangt hat.
Raimund Schoberer Dr. Albrecht Muscholl-Silberhorn
(Kreisgruppen-Vorsitzender) (stellvertretender Kreisgruppen-Vorsitzender)