Stellungnahme: Bebauungsplan Nr. 287 – Keilberg/ Hollerweg
Aufgrund folgender Erwägungen können wir den Bebauungsplan nicht (mehr) befürworten:
1. Sandmagerrasen: Trotz der im Spätsommer bundesweit wahrgenommenen Aufregung um den Sandmagerasen ist dessen tatsächliche Bedeutung wohl den Wenigsten bewusst: Die Tatsache, dass er sich in Sichtweite wertvoller Kalkmagerrasen befindet, dürfte in Deutschland wohl einzigartig sein, zumal auf dem Gemeindegebiet einer Großstadt. Die beiden genannten Biotoptypen schließen sich naturräumlich eigentlich gegenseitig aus. Ihre unmittelbare Nachbarschaft ist dem geologischen Aufeinandertreffen der südöstlichen Ausläufer des Frankenjura mit dem Urgestein des Bayerischen Waldes geschuldet, das im Geotop ‚Tegernheimer Schlucht‘ ihren Ausdruck findet. Der Sandma-gerrasen am Hollerweg dürfte auf der Verlängerung dieser Kollisionszone Richtung Norden liegen und den Rest eines ehemals ausgedehnten kargen Weidegebiets darstellen, das durch Forst- und Landwirtschaft sowie Bebauung immer mehr zurückgedrängt wurde. Es handelt sich somit sowohl um ein wertvolles Biotop als auch um ein ungewöhnliches Geotop mit hohem Seltenheitswert!
Sandmagerrasen sind natürlicherweise artenärmer als Kalkmagerrasen, bei der Bewertung des Biotoptyps verhält es sich dagegen genau umgekehrt: Während die Jura-Kalkmagerrasen oft größere Flächen umfassen und von vielseitigen Schutzmaßnahmen profitieren, existieren im östlichen Bayern kaum noch ausgedehnte Silikatmagerrasen, abgesehen z.B. von ein paar steilen Hanglagen im Regen- und Donautal. Die Seltenheit des Biotoptyps verleiht ihm unabhängig von der Artenvielfalt somit eine besondere Schutzwürdigkeit. Die Besonderheiten dieser Fläche müssten eigentlich ein Gefühl von Besitzerstolz innerhalb von Politik und Zivilgesellschaft der Stadt Regensburg hervorrufen – stattdessen wird sie reflexartig als unerwünschtes Hindernis bei der Verwirklichung einer angeblich unverzichtbaren Bebauung empfunden oder kolportiert.
Der Sandmagerrasen ist nun zwar nicht mehr ein für Wohngebäude gewidmeter Teil des Bebauungsplanes, er wird aber von allen Seiten von Infrastrukturmaßnahmen bedrängt und quasi „eingekesselt“: Der Norden wird komplett von Wohnbebauung eingenommen, im Süden soll er lückenlos von Straßen und Wegen umsäumt werden. Dieser „Straßensaum“ (im Erläuterungsbericht teilweise außerhalb des Geltungsbereichs gezeichnet; s. Anlage 2) wird aber auf Kosten des den Magerrasen beinhaltenden Biotops R-1762 gehen, da dieses direkt an die bestehende Wohnbebauung angrenzt und Enteignungen für den Straßenbau wohl kaum zur Debatte stehen. Die geplante Breite der Erschließung im Südosten beträgt 10,50 m auf einer Länge von ca. 200 m, der Biotopverlust beläuft sich dort also auf mehr als 2000 m2! Dass im Westen ein „schmaler“ Weg auf dem Gelände des Magerrasens entstehen soll, wird im Erläuterungsbericht nicht verheimlicht. Das amtlich kartierte und gesetzlich geschützte Biotop R-1762 dürfte also um etwa einen Drittel Hektar schrumpfen! Das ist nicht akzeptabel.
Es wäre naiv zu glauben, dass der verbleibende Magerrasen von den Maßnahmen unbeeinflusst bliebe, dessen größter Feind ein erhöhter Stickstoffeintrag ist: Abgesehen vom direkten Eintrag durch Immissionen aus Verkehr und Heizen im unmittelbaren Umfeld wird auch die Belastung durch die (gewollt wachsende!) Bevölkerung zunehmen. Unter anderem aufgrund der besseren Zugänglichkeit erhöht sich absehbar der Freizeitdruck. Bereits in unserer vorherigen Stellungnahme, in der die Bemühungen um einen Erhalt der bestehenden Biotope grundsätzlich gewürdigt wurden (der Magerrasen war seinerzeit noch kein Thema), warnten wir vor deren unbeabsichtigter Entwertung, z.B. durch streunende Katzen oder Hunde sowie die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden verdichteten Bebauung.
Durch die kargen Lebensbedingungen auf Sandmagerrasen entwickelt sich dort keine höhere Vegetation; er lädt somit zu barrierearmen Freizeitaktivitäten ein. Im oberen Bereich ist das Areal nahezu eben und eignet sich gleichermaßen als Bolzplatz wie für Picknick oder Grillen in der Natur. Dabei wird die Vegetation großflächig zertreten, ein Netz von Trampelpfaden entsteht, zurückgelassene Essensreste und Hundeexkremente sorgen sukzessive für einen Nährstoffeintrag. Diese Entwicklung ließe sich zu einem geringen Teil durch Verbotsschilder und etwas effektiver durch einen hohen Zaun verhindern – beides negativ bewertete Notmaßnahmen des Naturschutzes, dessen Akzeptanz dadurch eher sinken dürfte. Der Naturschutz wäre dann der „Buhmann“, wobei Ursache und Wirkung vertauscht würden. Durchsetzbar wären die Schutzmaßnahmen sicherlich auch nicht. Die Realisierung der geplanten Bebauung wird das wertvolle und einzigartige Biotop schleichend und dauerhaft zerstören.
2. Weitere Biotope: Die im Norden des Geltungsbereiches von BBP 287 liegenden Gehölz- und Heckenbiotope mit hohem Offenlandanteil waren bereits in unserer Stellungnahme von 2022 Thema. Eine zwischenzeitliche faunistische Kartierung hat die hohe Wertigkeit bestätigt und sogar erhöht. Zwar soll ein erheblicher Teil der Biotopflächen erhalten und sogar vernetzt werden, unsere Bedenken hinsichtlich einer mehr oder weniger schleichenden Verarmung der Biodiversität bleiben aber bestehen.
Im Erläuterungsbericht wird eingeräumt, dass der zu erwartende Ausgleichsbedarf nicht vor Ort befriedigt werden kann. Wo soll er aber andernorts als vollwertige Kompensation erbracht werden? Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben lassen einen Realverlust an Ökoflächen befürchten.
3. Regionalplanung: Die Häuseransammlung am Hollerweg weist aktuell eine isolierte Lage in durch Natur und Landwirtschaft geprägter Umgebung auf. Bei der geplanten städtebaulichen Vernetzung mit Keilberg handelt es sich keineswegs um eine „Ortsabrundung“, sondern vielmehr um eine Verlängerung des Siedlungsbandes, das zunehmend mit dem Siedlungsgebiet Grünthal der Nachbargemeinde Wenzenbach zusammenwächst. Nur wenige Grünkorridore verhindern noch ein durchgehendes Siedlungsband von der Stadt Regensburg bis zum Hauptort von Wenzenbach. Eine solche Entwicklung läuft den grundlegenden Forderungen von Regional- und Landesentwicklungsplan völlig zuwider!
Der Hollerweg markiert die Grenze zur Nachbarkommune und liegt teilweise auf deren Gebiet.
Im Entwurf des BBP 287 wird betont, dass der Neubau von Straßen ausschließlich auf städtischem Grund erfolgen soll. Im Umkehrschluss liegt die Vermutung nahe, dass die Gemeinde Wenzenbach nicht in die Planung involviert, sondern trotz ihrer unmittelbaren Betroffenheit vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und wird. Auch das wäre den Idealen der Regionalplanung nicht zuträglich. Es ist im Sinne der immer wieder propagierten Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land kein guter Stil, wenn der Nachbargemeinde Wenzenbach eine verdichtete Grenzbebauung zugemutet wird.
Das Areal weist als höchsten Punkt 458 m über NN auf. Vom Planungsgebiet aus hat man einen herrlichen Blick auf die Stadt Regensburg. Das bedeutet, dass man auch von Regensburg aus einen ungehinderten Blick auf die entstehende Bebauung hat; ähnliches gilt für die Betrachtung aus Wenzenbacher Richtung. Die Gebäude sollen als Kompensation für den Wegfall des Sandmagerrasens zudem verdichteter und höher ausfallen als ursprünglich geplant. Somit wird eine nennenswerte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes unvermeidlich, zumal eine urbane Bauweise mit dem ländlichen Charakter des Gebiets völlig unvereinbar wäre. Diesem Qualitätsverlust ist bei der Bewertung des Vorhabens Rechnung zu tragen!
4. Klima: Die geplante Wohnbebauung in topographisch exponierter Lage könnte die Frischluftzufuhr Richtung Keilberg und Regensburg nennenswert beeinträchtigen. Im Bebauungsplanentwurf von 2022 wird eine Untersuchung der Klimawirksamkeit angekündigt, seltsamerweise in ähnlicher Formulierung aber auch wieder in der aktuellen Vorlage. Führen in Regensburg Ankündigungen von Klimauntersuchungen auch irgendwann zu einem Ergebnis mit konkreten praktischen Konsequenzen abgesehen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen? Der BBP 287 reiht sich in die Vielzahl von städtischen Bauvorhaben ein, bei denen man in dieser Hinsicht erhebliche Zweifel hegen könnte.
5. Sozialer Wohnungsbau: Im Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan wird ein 40-prozentiger Anteil für sozialen Wohnungsbau angekündigt. So begrüßenswert dies grundsätzlich ist, so wirkt es am Hollerweg ein wenig deplatziert. An den äußersten Stadtrand ziehen Menschen, die dort entweder schon verwurzelt sind oder aber bewusst ins Grüne mit Großstadtanbindung übersiedeln wollen. Soll sich das Angebot von Sozialwohnungen an sozial schwache Keilberger richten? Wahrscheinlicher ist, dass finanziell Bedürftige aus der Stadt „abgezogen“ werden, wo das Angebot an bezahlbarem und gefördertem Wohnraum seit Jahrzehnten sinkt. Das wirkt dann wie ein Beitrag zur Gentrifizierung. Selbstverständlich befürwortet auch der Bund Naturschutz den sozialen Wohnungsbau; wir sehen aber ein großes, bei weitem nicht ausgeschöpftes Potenzial im Innenstadtbereich – Stichwort „versiegelte Großparkplätze“. Wir fordern zudem, die auch vom Stadtrat gewünschte bessere Aktivierung von Leerständen prioritär zu verfolgen (siehe MZ vom 17.12.2025). Diese und weitere Potenziale gilt es sozialverträglich auszuschöpfen, bevor an Neuversiegelung im Grüngürtel gedacht wird. Der ungebremste Flächenfraß im Freistaat auch im ländlichen Raum ist bekanntermaßen nach wie vor ein ungelöstes Problem.
Fazit:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gewinn von Wohnraum am Hollerweg in keinem Verhältnis zum erwartbaren Verlust anderer, z.T. nicht ersetzbarer Schutzgüter steht. Das Potenzial zur Umwidmung versiegelter Flächen in Innenstadtnähe ohne nennenswerte Einschränkungen für Biotop- und Klimaschutz sowie mit positivem Effekt auf die soziale Durchmischung der Stadtbevölkerung wurde noch bei weitem nicht ausgeschöpft.
Der Bebauungsplan 287 sollte deshalb zugunsten effizienterer Planung an anderer Stelle nicht weiterverfolgt werden.
Wir fordern daher bzgl. des BBP Nr. 287 eine Überprüfung nicht des „Wie“, sondern des „Ob“.
Sollte die Planungen fortgeführt werden, fordern wir, dass unsere unter den Nrn. 1 bis 5 aufgezeigten Argumente und Bedenken in der weiteren Planungsphase hinreichend gewürdigt und beachtet werden. Insbesondere fordern wir klare und nachvollziehbare Planungs- und Umsetzungsaussagen, wie der einzigartige Silikatmagerasen dauerhaft erhalten werden kann. Aufgrund des gesetzlichen Schutzes sowie der Hochwertigkeit und Singularität dieses Biotops ist jeder Verlust an Biotopfläche nicht hinnehmbar. Auf rund 200 m Länge eine Erschließungsstraße darüber zu legen ist u.E. nicht zulässig. Es muss intensiv nach Alternativen mit dem Ziel eines dauerhaften und vollständigen Biotoperhalts gesucht werden. Deren Ausschluss im Planungsverlauf muss gegebenenfalls auch einer Überprüfung vor Gericht standhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Dr. Albrecht Muscholl-Silberhorn (stellv. Vorsitzender der Kreisgruppe Regensburg)
Raimund Schoberer (1.Vorsitzender KG Regensburg)















































