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Stellungnahme der Kreisgruppe Regensburg zur Änderung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Regensburg (Baumschutzverordnung – BSchV-)

Baumschutzverordnungen stellen ein effektives Mittel dar um Bäume in Siedlungsgebieten zu schützen. Bäume sind in der Klimakrise ein zentrales Element zur Klimaregulierung in unseren Städten und Ortschaften. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt im Siedlungsraum und bestimmen maßgeblich das ästhetische Erscheinungsbild einer Kommune.

04.10.2022

Die Vorschläge des BN sind im Folgenden chronologisch zum Verordnungstext verfasst:

§ 1 Schutzgegenstand
Die Erweiterung des Schutzes auf Obstbäume ist ein klares Bekenntnis zu mehr Artenvielfalt im Baumbestand und trägt der Tatsache Rechnung, dass Obstbäume in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießen.
Beim Umfang sollte zum besseren Verständnis die Formulierung „ab 80 cm“ bzw. „ab 100 cm“ lauten. Allerdings wäre eine Absenkung auf 80cm Stammumfang für alle Baumarten sinnvoll um einen noch besseren Schutz zu erreichen. Das Maß von 80 cm hat sich in anderen Kommunen z.B. München bewährt. Wir bitten Sie daher die Baumumgänge durchgehend -aber zumindest bei Obstbäumen- jeweils um 10cm zu reduzieren.
Bei mehrstämmigen Gehölzen ist für den BN nicht nachvollziehbar warum die Summe der Umfänge der beiden stärksten Stämme weit über den Umfängen für einstämmige Bäume liegt. Der Vorschlag des BN lautet daher, mehrstämmige Bäume dann unter Schutz zu stellen, wenn die Summe der Umfänge der beiden stärksten Stämme dem Umfang eines geschützten einstämmigen Bau-mes entspricht (aktuell ab 100 cm).

Die aufgeführten Verbote sind durch die Nennung eindeutiger Maße (10% bei Einkürzung von Ästen und Krone, sowie 3cm Aststärke) klar verständlich.
Die Ergänzung bei Absatz 4 konkretisiert sehr gut, dass Ersatzpflanzungen nicht in ihrem Wachstum behindert werden dürfen. Diese Ergänzung hält der BN für äußerst sinnvoll.


§4 Ausnahmen
Die Streichung einer Untergrenze der Grundstücksgröße ist nach Meinung des BN sinnvoll.


§5 Genehmigung
Die detailliertere Fassung des §5 begrüßt der BN.
Wir schlagen aber vor, die Reihenfolge ändern, so dass klar wird, dass zunächst ein Verändern und erst als letzte Möglichkeit die Zerstörung ins Auge gefasst wird. Das sollte idealer Weise auch noch in Worte gefasst werden. Wir bitten auch zu ergänzen, dass mögliche Alternativen immer geprüft werden müssen.


§ 7 Nebenbestimmungen, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlung
Wir bitten Sie um Änderung insoweit, dass die Ersatzpflanzung möglichst in unmittelbarer Nähe zum betroffenen Grundstück, mindestens aber im Geltungsbereich der Verordnung erfolgen sollten.
Die Staffelung der Ersatzpflanzung in Abhängigkeit vom Umfang des gefällten Baumes hält der BN für sinnvoll und befürwortet als Ersatz die Pflanzung von mehreren Bäumen ausdrücklich.
Eine Empfehlungsliste mit möglichen Baumarten gegliedert nach Wuchsklassen wäre als Orientierung für die Bürgerinnen hilfreich.
Ist die Pflanzung eines Baumes oder mehrerer Bäume nicht möglich sollte die Option zur Pflanzung von Großsträuchern als Ersatz auch im Sinne der Artenvielfalt in Betracht gezogen werden.
Die Änderung der Verordnung bietet die Möglichkeit Ersatzpflanzungen u.U. auf einem anderen Grundstück zu verwirklichen. Das eröffnet mehr Möglichkeiten zur Pflanzung von Bäumen, wenn auf dem Grundstück wo vorher gefällt wurde, keine Ersatzpflanzung möglich ist. Der BN wäre interessiert zu erfahren, wie oft und wie erfolgreich dieses Verfahren nach der Novellierung angewandt wurde.
Bei den Ausgleichszahlungen erschließt sich dem BN nicht, warum ein Baum der 2. Wuchsklasse nur die Hälfte kosten soll. Das bildet nicht die realen Kosten ab. Daher schlägt der BN für die 2. Wuchsklasse 750 € zum Kostenstand 31.12.2022 zzgl. Inflationsausgleich als Ausgleichszahlung vor.
Auch die Einstufung von Nadelbäumen in die 2. Wuchsklasse ist nicht nachvollziehbar, daher schlägt der BN die Einstufung in die 1. Wuchsklasse vor. Sehrt positiv beurteilt der BN die Berücksichtigung der unterschiedlichen Standorte, auf denen Bäume nachgepflanzt werden sollen und die in der Änderung der Verordnung spezifiziert werden. Denn nur optimale Baumstandorte sichern ein langes Leben der Bäume.

Zusammenfassung:
Der BN begrüßt die Novellierung der Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg. Die Überarbeitung stellt eine Anpassung an die veränderten Bedingungen dar und berücksichtigt dabei besonders die Aspekte Klimaanpassung und Biodiversität. Der Schutz der Ersatzpflanzungen vor nicht fachgerechtem Rückschnitt wird konkretisiert um eine Entwicklung der neuen Bäume zu einem angemessenen Ersatz zu sichern.
Die Novellierung stellt u.E. ein klares Bekenntnis zu mehr Baumschutz, mehr Biodiversität und verstärkter Klimaanpassung in Regensburg dar. Wir bitten um Prüfung und soweit möglich um Übernahme unserer Verbesserungsvorschläge.
Wir bitten Sie, uns einen Auszug des Beschlussbuches über die Behandlung unserer Stellungnahme zukommen zu lassen. Weiteren Beteiligungen sehen wir erwartungsvoll und mit bestem Dank im Voraus entgegen.


Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Dr. Angela Nunn

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