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Zum Pressebericht über das Urteil des EuGH zum Thema „Luftverschmut-zung“ vom 25.06.2019 (MZ 26.06.2019)

Der BUND Naturschutz KG Regensburg bemängelt den Standpunkt der Meßstelle in der Dr. Martin-Luther-Str.

14.07.2019

Zum Pressebericht über das Urteil des EuGH zum Thema „Luftverschmut-zung“ vom 25.06.2019 (MZ 26.06.2019)
Der Tenor des Urteils wird im MZ-Artikel so zitiert: „Die EU-Regelungen zur Luftqualität enthielten den Richtern zufolge einige "klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte Verpflichtungen", auf die sich Bürger gegenüber dem Staat berufen könnten. Dies gelte insbesondere für die Verpflichtung, Messstellen so einzurichten, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern.“
Der BN Regensburg bemängelte wiederholt, dass in Regensburg die einzige Messstelle für Luftschadstoffe an der Dr. Martin- Luther-Str. - Einmündung Landshuter Str. liegt und hat sich bereits mehrmals an das Landesamt für Umwelt wie auch an die Stadt Regensburg gewendet. Nach Angabe des Landesamts für Umwelt entspricht der Standort der Messstelle den gesetzlichen Vorgaben wie in 39.BimSchV festgelegt. Ziel der Standortcharakteristik ist, die höchste Schadstoffbelastung abzudecken der die Bevölkerung direkt oder indirekt ausgesetzt ist. Dabei steht die Station repräsentativ für ganz Regensburg und stellvertretend für verkehrsnahe Orte im Gebiet der Oberpfalz, so das Landesamt für Umwelt.
Auf Grundlage des EUGH-Urteils fordert Helmut Kangler, Vorstand beim BN-Regensburg erneut die Verantwortlichen bei der Stadt und beim Landesamt für Umwelt dazu auf, die Messstelle in Regensburg zu überprüfen. Der von der Stadt in Auftrag gegebene Masterplan zur Luftreinhaltung und die in diesem Zusammenhang erfolgten Berechnungen des Ing. Büros Lohmeyer vom Juli.2018 zeigen klar, dass es in Regensburg viele Straßenabschnitte wie z. B. in der Lappersdorfer Str., Weißenburger Str. oder Franken Straße gibt, die hohe und sehr deutlich über den Grenzwerten liegende Werte bei der NO2-Belastung haben. Die Bevölkerung dort ist diesen gesundheitsgefährdenden Belastungen täglich ausgesetzt. Dort müssen endlich die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden und nicht nur in der „Umweltzone“.
Zudem liegt die aktuelle Messstelle – wie wiederholt von BN angeführt – im Alleengürtel und ist nur von Osten her dem Verkehr ausgesetzt, so dass aus der Hauptwindrichtung, von Westen, wenig Belastung erfolgt und sich die Schadstoffe besser verteilen als bei beiderseitiger Randbebauung. Darüber hinaus lag das Verkehrsaufkommen mit rund 12000 Kfz pro Tag bisher an dieser Stelle deutlich unter den Regensburger Spitzenwerten von 40000 bis 50000 Kfz, an de A93 so-gar 100000 KFZ pro Tag. Auch gibt es in der Oberpfalz viele Straßen in Ortschaften und Städten, die deutlich über 12000 Kfz pro Tag haben. Schließlich wurde im Anschluss der Messstelle 2017 eine dauerhafte Verkehrsbeschränkung für den
Durchgangsverkehr nach Norden erlassen, so dass der Verkehr nochmals redu-ziert wurde und seit Ende 2017 liegt die Messstelle in der „Umweltzone“.
Diese Messstelle ist somit, aus Sicht des Bund Naturschutz, ungeeignet, die NO2- Spitzenbelastung durch den Verkehr zu ermitteln, wie dies vor dem Hintergrund der Vorsorge von der EU gefordert, und durch obiges Urteil des EuGH bestätigt wird.
Die so gemessenen NO2- „Spitzenwerte“ für Regensburg liegen durch den oben beschriebenen systematischen Messfehler deutlich zu niedrig.
Der Bund Naturschutz Regensburg fordert eine engagiertere Luftreinhaltepolitik seitens der Stadt Regensburg. Auf höchst EU-Rechtlicher Ebene wurde die Notwendigkeit einer konsequenten Luftreinhaltepolitik soeben bestätigt. Es gibt viele Straßenabschnitte in Regensburg die dringenden Handlungsbedarf haben und wo seitens der Stadt – soweit erkennbar – nichts unternommen wird.

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