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Energie & Klima

Planfeststellung der Südspange:  Bund Naturschutz fordert ehrlichen Umgang mit Bürgern und Verbänden.

 

Eines der wichtigsten Umweltschutzziele des BN ist eine zukunftsweisende Verkehrspolitik Überregionale Straßenbaumaßnahmen zu regionalen Maßnahmen herunterzustufen um sich überregionale Abwägungen zu ersparen ist der falsche Weg.

 

Bereits heute ist die B15 am südlichen Ortsrand von Obertraubling zeitweise überlastet, sowie die Orte Köfering und Alteglofsheim stark vom überregionalen Verkehr beeinträchtigt. Einen wesentlichen Anteil am Verkehrsaufkommen bildet sicher der Lieferverkehr (BMW, Krones und andere). Mit der vorgelegten Planung wird keines der bestehenden Probleme gelöst. Prof. Dr. H. Kurzak hatte schon 2005 ausgeführt, dass mit diesem Bauabschnitt insbesondere für den Obertraublinger Knoten keine große Entlastung erreicht wird. Wir befürchten daher, dass mit dem vorgeschlagenen Ausbau der R 30 der Stau im Süden von Obertraubling erheblich zunimmt und die Anbindung an die B 15 nördlich von Köfering zu weiterer Lärmbelastung und zu Verkehrsstaus führen wird.

 

Aus Sicht des BN ist im Rahmen dieser Planfeststellung die Funktion der vorgeschlagenen Trasse unklar geblieben, denn

–        als Ortsumgehung für Wolkering und Gebelkofen ist sie überdimensioniert,

–        als Entlastungstrasse für die Industriegebiete liegt sie zu weit südlich – hier müsste als Alternative eine Anbindung über die B 15 südlich von Burgweinting in Richtung R 20 geprüft werden,

–        als Teilstück einer überregional bedeutsamen Verbindung zwischen BAB 3 und BAB 93 kann die Trasse nicht im Rahmen einer Planfeststellung festgelegt werden, denn die aus Gründen der Finanzierung erfolgte Abstufung der Staatsstraße St 2329 zur Kreisstraße R 30 und die damit verbundene Übernahme der Baulast durch den Landkreis entbindet keineswegs von den Grundsätzen der Raumordnung .

 

Wir fordern daher zur Lösung der Verkehrsprobleme des südlichen Landkreises die Prüfung von Alternativen im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens mit entsprechender Beteiligung von Fachbehörden und Umweltverbänden im Vorfeld der Planung, damit eine ausführliche Abwägung der naturschutzfachlichen Belange gewährleistet ist.