BUND besorgt, dass eine weitere Deponie auf Naturschutzflächen entsteht
Die Schmack GmbH hat sich verpflichtet, auf insgesamt 1,5 Hektar bis 2019 ein wertvolles Trockenbiotop im Gleisdreieck anzulegen. Das sei im Bebauungsplan fest verankert und vorgeschrieben, per städtebaulichem Vertrag abgesichert und an das Landesamt für Umwelt so gemeldet und im Internet einsehbar.
Die Fläche ist ein „Hotspot“ für die Sandschrecke
Die Firma Schmack habe beim Kauf des Areals wohl gehofft, vermutet Schoberer, dass die Ausgleichsflächen noch verlegt werden, z.B. auf die Winzerer Höhen oder nach Schierling. Jetzt wurde dort auf einer Fläche von ca. 1 400 Quadratmetern mit Bauschutt vermischtes Aushubmaterial deponiert. Albrecht Muscholl-Silberhorn hat die zahlreichen Haufen fotografiert und beim städtischen Umweltamt nachgefragt, ob die Aufschüttung überhaupt bekannt sei. Auch in anderen Bereichen der Ausgleichsfläche sei die Vegetation sehr stark abgemäht und entbuscht worden. Die Fläche sei ein „Hotspot“ der Blauflügeligen Ödland- und Sandschrecke gewesen, betont Muscholl-Silberhorn. Er habe die Stadt um eine Einschätzung der Situation gebeten, bisher aber noch keine Antwort erhalten.
Die Mitglieder des Bund Naturschutz fragen sich, warum die Stadt als Ordnungsbehörde ihre Funktion nicht wahrnehme. Zumal es sich bei dem „Landschaftsberg“, den die Firma Schmack seit 2014 im Gleisdreieck angelegt habe, immer noch um eine „ungenehmigte Zwischenlagerung“ handele. Das Gericht habe lediglich einen „unangemessenen Entfernungsbescheid“ aufgehoben. Bei dem „Landschaftsberg“ handelt es sich um 230 000 Kubikmeter Aushubmaterial, dass die Firma Schmack im Gleisdreieck zu einem Berg modelliert hat, laut Bund Naturschutz ohne Genehmigung. Baurechtlich ist eine Zwischenlagerung nur für zwei Jahre genehmigungsfähig. Acht Jahre vergingen, bis die Stadt die Beseitigung der „illegale Abfalllagerung“ anordnete, unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von rund 1 Million Euro. Dagegen klagte die Firma Schmack und bekam vor Gericht recht. Die Erdaufschüttung sei neben anderen Gründen juristisch nicht als Abfall einzuordnen, argumentierte das Gericht.
Stadt sind keine neuen Ablagerungen bekannt
Die Pressestelle der Stadt teilt auf Anfrage unserer Mediengruppe mit, dass Ablagerungen neueren Ursprungs der Stadt nicht bekannt seien, und verweist auf einen geplanten neuen Bebauungsplan. Dieser muss aber noch ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchlaufen und als Satzung beschlossen werden, bevor Baurecht gegeben ist.
Thema am Donnerstagabend ist auch eine Ausgleichsfläche auf dem Dörnbergareal mit einer Größe von einem halben Hektar, auf das eine Population von streng geschützten Zauneidechsen umgesiedelt wurde. Bei der Nachkontrolle seien allerdings keine Zauneidechsen gefunden worden. Zudem sei verwunderlich, dass die Fläche vom - öffentlich finanzierten - Gartenamt gepflegt werde, obwohl mit dem Baugebiet sicher privat sehr viel Geld verdient wurde und werde. Das Gartenamt sei möglicherweise überlastet und habe wohl auch die Pflege der Fläche nicht nach den Vorgaben des Gutachters umgesetzt, sagt Albrecht Muscholl-Silberhorn. Ein Termin mit dem Gartenamt sei aber vereinbart.