BUND-Naturschutz Kreisgruppe Regensburg besorgt, dass Großbrand bei Irl erheblichen Schaden für Mensch und Umwelt verursacht hat
Der BUND-Naturschutz Kreisgruppe Regensburg hat daher am 26.10.2023 wie folgt die Stadt Regensburg angeschrieben:
„Wir sind Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns, aber insbesondere auch gegenüber der Öffentlichkeit folgende Fragestellungen, die auf dem MZ-Bericht vom 25.10.2023 fußen, beantworten könnten. Sollten Fragen durch die Stadt Regensburg nicht beantwortet werden können, bitten wir Sie um Weiterleitung an die entsprechenden Stellen und Rückinformation, an welche Stellen die Fragen weitergegeben wurden. Gerne können auch darüber hinausgehende Aussagen getroffen werden. Unsere Fragen:
- Was enthält der dortige "unsortierter Gewerbe-Müll" außer Kartonagen, Folien, Holz und Metallen noch? Vermutlich auch wenigstens einen Akku. Batterien, die Quecksilber enthalten? PVC-Kunststoff? Kleber? Lackiertes und imprägniertes Material? Defekte Elektro-Kleingeräte? Produktionsabfall aller Art?
- Diese Abfälle wurden seit drei Jahren ohne Dach gelagert. Ist das zulässig?
- Zufällige Passanten melden den Brand. Gibt es, nach der Erfahrung mit dem Feuer vor drei Jahren, keine automatische Brandüberwachung und Meldekette?
- Vermutlich war ein Lithium-Ionen-Akku Brandauslöser. Kann man Brandstiftung wirklich ausschließen?
- Alleine die Kosten für den Einsatz von Menschen und Material zur direkten Brandbekämpfung liegen wohl bei einem fünfstelligen Betrag. Wer trägt die Kosten? Wurden alle Brandschutzvorschriften eingehalten? Liegt vielleicht Fahrlässigkeit vor?
- Was entsteht beim Verbrennen, Verschwelen oder Verdampfen von unsortiertem Gewerbemüll? Offensichtlich Ruß und Qualm, also Feinstaub. Stickoxide? Dioxine? Furane? Salzsäure? Schwermetalldämpfe, metallorganische Verbindungen? Welche anderen Giftstoffe?
- Wie wurden diese Schadstoffe durch Rauch und Dampf auf die Felder und Gärten der Anwohner verteilt? Werden Proben entnommen und Messungen durchgeführt? Reichern sich diese Gifte im Boden bzw. u.U. auch in der Nahrungskette an?
- Wohin ist das kontaminierte Löschwasser geflossen, wo ist es versickert? Gibt es dazu Überprüfungen und Messungen von Boden und Gewässern?
- Gibt es Nachuntersuchungen (z.B. im Blut) welche Rückschlüsse auf die gesundheitliche Belastung der Feuerwehrleute und der Anwohner mit Atemwegsproblemen schließen lassen?
Aus Sicht des BUND-Naturschutz gibt es ohne sorgfältige Analyse der Ursachen und Probleme keine Verbesserungen! Solche Vorfälle dürfen u.E. eigentlich gar nicht auftreten.
Der BUND-Naturschutz bittet bei diesem außerordentlichen Ereignis um Transparenz und proaktive Information der Bevölkerung durch die Behörden der Stadt Regensburg.“
Regensburg den 26.10.2023
Gez.
Raimund Schoberer
Vors. BN KG Regensburg
Antwort der Stadt Regensburg vom 10.11.2023
„… Sehr geehrter Herr Schoberer,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 26. Oktober 2023, mit welchem Sie Ihre Besorgnis zum Großbrand bei Irl ausdrücken und um Beantwortung eines Fragenkatalogs bitten. Es ist nachvollziehbar, dass ein solches Brandereignis Fragen aufwirft und Teile der Bevölkerung beunruhigt. Daher möchte ich vorab allgemein darauf hinweisen, dass das Brandereignis engmaschig von den zuständigen Ämtern der Stadt begleitet wurde. Das Umweltamt wurde unverzüglich über die Integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr Regensburg informiert und eingebunden. Eine Mitarbeiterin des Umweltamtes war auch bezüglich der Luftmessungen direkt vor Ort. Umweltauswirkungen konnten dabei nicht festgestellt werden.
Gerne komme ich Ihrer Bitte nach und beantworte die von Ihnen übermittelten Fragen wie folgt:
1. Was enthält der dortige "unsortierter Gewerbe-Müll" außer Kartonagen, Folien, Holz und Metallen noch? Vermutlich auch wenigstens einen Akku. Batterien, die Quecksilber enthalten? PVC-Kunststoff? Kleber? Lackiertes und imprägniertes Material? Defekte Elektro-Kleingeräte? Produktionsabfall aller Art?
Grundsätzlich besteht eine Trennpflicht für gefährliche Abfälle (so auch für die oben genannten Abfälle wie PVC-Kunststoff, Lacke, Batterien, Akkus, Elektro-Geräte). Im sogenannten „gemischten Gewerbeabfall“ dürfen Papier, Pappe, Kartonagen, Glas, Kunststoff, Metall, Holz und Textilien enthalten sein. Leider können Fehlwürfe nie restlos vermieden werden.
2. Diese Abfälle wurden seit drei Jahren ohne Dach gelagert. Ist das zulässig?
Da die gesamte Lagerfläche befestigt und an den Kanal angeschlossen ist, konnte die Gefahr einer Versickerung von gegebenenfalls durch Niederschlag ausgeschwemmten Schadstoffen in den Untergrund und das Grundwasser ausgeschlossen werden, weshalb einer vorübergehenden Duldung der Lagerung von gemischten Siedlungsabfällen im Freien derzeit nichts entgegensteht.
3. Zufällige Passanten melden den Brand. Gibt es, nach der Erfahrung mit dem Feuer vor drei Jahren, keine automatische Brandüberwachung und Meldekette?
Für die behördliche Anordnung einer automatischen Brandüberwachung gibt es aus feuerwehrrechtlicher Sicht keine Grundlage. Im Übrigen lässt sich eine automatische Überwachung im Freien nicht zuverlässig umsetzen.
4. Vermutlich war ein Lithium-Ionen-Akku Brandauslöser. Kann man Brandstiftung wirklich ausschließen?
Hierzu kann seitens der Stadt keine Aussage getroffen werden, da für die Brandursachenermittlung die Polizei zuständig ist. Ich bitte um Verständnis, dass die staatlichen Ermittlungsbehörden hier in eigener rechtlicher Kompetenz tätig werden und daher eine Einbindung dieser Behörden von unserer Seite nicht erfolgen kann.
5. Alleine die Kosten für den Einsatz von Menschen und Material zur direkten Brandbekämpfung liegen wohl bei einem fünfstelligen Betrag. Wer trägt die Kosten? Wurden alle Brandschutzvorschriften eingehalten? Liegt vielleicht Fahrlässigkeit vor?
Grundsätzlich regelt das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) einen möglichen Kostenersatz. Bei diesem Einsatz kommt nach jetzigem Kenntnisstand lediglich Art. 28 Abs. 2 Nr. 3 BayFwG (Sonderlöschmittel) als Grundlage für eine Verrechnung von Kosten in Frage. Wie bereits unter 4. ausgeführt, obliegt die Brandursachenermittlung und damit auch die etwaige Feststellung von Fahrlässigkeit der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, weshalb die Stadt hierzu nichts ausführen kann.
6. Was entsteht beim Verbrennen, Verschwelen oder Verdampfen von unsortiertem Gewerbemüll? Offensichtlich Ruß und Qualm, also Feinstaub. Stickoxide? Dioxine? Furane? Salzsäure? Schwermetalldämpfe, metallorganische Verbindungen? Welche anderen Giftstoffe?
Zur Frage, welche Stoffe beim Verbrennen, Verschwelen oder Verdampfen von „unsortiertem Gewerbemüll“ im Allgemeinen entstehen, können von Seiten der Stadt keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Die entstehenden Stoffe sind abhängig von der konkreten Zusammensetzung des „unsortierten Gewerbemülls“. Im vorliegenden Fall konnten lediglich geringe Mengen an Kohlenstoffmonoxid (CO) und Schwefelwasserstoff (H2S) direkt am Brandhaufen gemessen werden.
7. Wie wurden diese Schadstoffe durch Rauch und Dampf auf die Felder und Gärten der Anwohner verteilt? Werden Proben entnommen und Messungen durchgeführt? Reichern sich diese Gifte im Boden bzw. u. U. auch in der Nahrungskette an?
Es wurden im Ausbreitungsradius von 1000 m in Ausbreitungsrichtung der Rauchfahne an exponierten Stellen Luftmessungen durchgeführt. Dabei konnten keine Luftschadstoffe nachgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund sind weitere Untersuchungen nicht veranlasst.
8. Wohin ist das kontaminierte Löschwasser geflossen, wo ist es versickert? Gibt es dazu Überprüfungen und Messungen von Boden und Gewässern?
Die Löscharbeiten mit Schaummittel fanden ausschließlich auf befestigter Fläche statt. Das Wasser konnte vollständig über einen Gully abfließen und vom Klärwerk ohne Probleme aufgenommen werden; seitens der Kläranlage waren auch keine Zusatzstoffe notwendig. Nachdem es zu keinen Versickerungen kam, waren Messungen von Boden und Gewässer nicht notwendig.
9. Gibt es Nachuntersuchungen (z.B. im Blut) welche Rückschlüsse auf die gesundheitliche Belastung der Feuerwehrleute und der Anwohner mit Atemwegsproblemen schließen lassen?
Die Mitarbeiter des Amts für Brand und Katastrophenschutz sind bei Brandeinsätzen durch entsprechende Kleidung und Atemschutzgeräte geschützt. Mögliche Expositionen können von den Mitarbeitern jederzeit gemeldet werden. Nachuntersuchungen der Bevölkerung sind mangels in der Rauchfahne nachgewiesener Schadstoffe (siehe hierzu 7.) nach jetzigem Kenntnisstand nicht veranlasst.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen konnte und Ihrer Bitte nach mehr Transparenz nachgekommen bin. Ergänzend möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die Stadt Regensburg ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse bei etwaigen Gefahren - wie auch beim vorliegenden Brandereignis - selbstverständlich unverzüglich informiert. Im vorliegenden Fall erfolgte dies für die betroffenen Anwohner mittels der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA).
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Maltz-Schwarzfischer …“