Bebauungsplan Schlämmteiche: Bund Naturschutz Regensburg hat Normenkontrollantrag beim Bayerischer Verwaltungsgerichtshof in München gestellt
Am 05.05.2025 wurde der Bebauungsplan Nr. 195 „Südlich der Kremser Straße“ im Amtsblatt der Stadt Regensburg veröffentlicht und am 06.05.2025 durch den BN ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei mit Herrn Teßmer und Frau Dr. Mihatsch haben einen rund 40-seitigen fundierten Schriftsatz erstellt und bei Gericht beantragt, den Bebauungsplan für rechtswidrig zu erkennen und für unwirksam zu erklären. Das Gericht hat den Eingang des Antrags bestätigt.
Der BUND Naturschutz hat mit seiner Klage nicht nur Pflanzen und Tiere im Blick sondern insbesondere auch den Erhalt lebenswerter Städte für uns Menschen.
Die Fläche ist im Sinne des Klimaschutzes wichtig. Regensburg ist nach amtlichen Aussagen des Landesamtes für Umwelt die in Bayern mit am stärksten vom Klimawandel betroffene Stadt und belegt zudem nach dem Hitzecheck der Deutschen Umwelthilfe in Bayern den schlechtesten, von 180 Städten in Deutschland den drittletzten Rang. Da ist es unverständlich, dass in Regensburg weiterhin die Mehrheit des Stadtrates Bebauungspläne beschließt, die die Situation weiter verschlechtern werden. Sogar ein kleiner Stadtwald an der Lilienthalstraße soll weichen, ebenso die Schlämmteiche bei Irl, welche wichtige Biotop- und Klimaflächen darstellen.
Insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Irl, die von Gewerbegebieten in Norden, Osten und im Westen „umzingelt“ sind und jüngst im Süden den A3-Ausbau mit großen Flächenversiegelungen dulden mussten, haben schon jetzt erhebliche Belastungen. Die beiden neuen Hallen werden die Situation sicherlich weiter verschlechtern.
Herr Schmack hat mit Schreiben vom 30.04.2025 die Bürgerinnen und Bürger von Irl informiert, dass er bereits Anfang Mai mit dem Ausbau der Kremser Straße beginnen will. Durch den geplanten Straßenausbau sind auch Eingriffe in die besonders geschützten sogenannten CEF-Flächen zu befürchten.
Der BN vermutet, dass so „Fakten“ zu Lasten von Umwelt und Natur geschaffen werden sollen und erwägt deshalb, vor Gericht ergänzend einen Eilantrag einzureichen. Aus Sicht des BN sind Eingriffe in die örtlichen Biotopstrukturen auch vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Vogelbrutzeit, die sich im Zeitraum vom 01. März bis 30.September erstreckt, nicht zulässig. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung hierfür liegt nach Kenntnis des BN nicht vor und wurde auch noch nicht beantragt.
Der BN klagt insbesondere, da das Areal ein wertvoller Artenhotspot seltener und geschützter Tierarten ist und es zur geplanten Bebauung gute Alternativen gibt. Die außergewöhnliche Bedeutung des Gebiets spiegelt sich in der Artenvielfalt wider.
Bei ehrenamtlichen Vogelbeobachtungen wurden allein im Jahr 2017 insgesamt 69 Vogelarten erfasst, über alle Erfassungsjahre (2008 - 2020) wurden sogar 113 Arten dokumentiert, von denen 51 als Brutvögel nachgewiesen wurden. Diese Vielfalt ist auf die ausgeprägte Struktur- und Habitatvielfalt im gesamten Bereich zurückzuführen. Ganz aktuell wurde im Areal auch ein Wiedehopf gesichtet.
Für Amphibien ist das Gebiet von herausragender Bedeutung. Im Rahmen einer von der Stadt Regensburg unterstützten „Amphibienaktion“ wurden im Jahr 2024 über
1.400 und im Jahr 2025 sogar 2.100 Individuen (Erdkröten) gezählt. Zudem wurden in den wasserführenden Kassetten mehr als 250 rufende See- und Teichfrösche sowie Erdkröten und weiterhin Bergmolche festgestellt. Die hier ansässige Population strahlt auch auf das umliegende Gebiet aus, wodurch das Gelände eine zentrale Funktion für den
Amphibienschutz übernimmt.
Gez.
Raimund Schoberer