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Offener Brief an die Mitglieder des Bundestages der Region zum Klimaschutz - aktuelle Gesetze

Besorgt, dass der Klimaschutz durch aktuelle Gesetzesänderungen des Deutschen Bundestages nicht genügend Beachtung findet, hat die Kreisgruppe den Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus der Region einen offenen Brief geschrieben. Wir sind auf die Antworten gespannt.

23.11.2019

Download des offenen Briefes

Betreff: Klimaschutz – aktuelle Gesetzesänderungen des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Region Regensburg,

Engagierter Klimaschutz und eine dezentrale Energiewende mit dem klaren Ziel „100 Prozent mit erneuerbarer Energie“ sind eine Chance für den ländlichen Raum, für innovatives Wirtschaften, für mittelständische Unternehmen, Bauern und das Handwerk in Bayern.

Der Klimawandel setzt sich mit großer Dynamik weiter fort, bedroht unseren Wohlstand wie auch unsere Lebensgrundlagen. Der Wald in Deutschland vertrocknet, die Lebensvielfalt schwindet und die Kosten des Klimawandels sind in vielen Ländern schon so bedrohlich, dass der oft schon sehr geringe Wohlstand noch mehr schwindet und aktive Handlungsspielräume immer geringer werden. Globaler Wohlstandverlust wirkt sich auch bei uns erheblich aus!

Wir nähern uns dem globalen Klima-Kipppunkt mit weitreichenden Konsequenzen. Das Zeitfenster für selbstgesteuertes Handeln ist sehr kurz. Politik muss Mut zum Handeln haben. Es geht dabei aber nicht um Änderungen oder Handlungen im Promillebereich sondern -so die wissenschaftlichen Erkenntnisse - um zweistellige Prozentbereiche in wenigen Jahren!

Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis der Klimaschutzverhandlungen der Bundesregierung völlig unverständlich und äußerst enttäuschend genauso wie die aktuelle Abstimmung über ein moderates Tempolimit auf den Autobahnen. SPD, CSU sowie viele Mitglieder ehemaliger Bundestage waren schon einmal deutlich weiter. In den 80er Jahren wurden der Katalysator und bleifreies Benzin ebenso wie die Entschwefelung und Entstickung der Kohlekraftwerke über gesetzliche Vorgaben erfolgreich und gerecht eingeführt. Mit Freiwilligkeit gäbe es noch keine Anschnallpflicht, keine Autokindersitze und kein bleifreies Benzin.

Basis für Erfolg ist bei diesem Thema eine Mischung aus Bewusstseinsbildung, klarem Werben für aktiven Klimaschutz, freiwilligem Handeln sowie deutlichen gesetzlichen Handlungsvorgaben. Damit wir das schaffen können, muss es gerecht zugehen. Das freiwillige Handeln vieler Bürger mit Idealismus oder die finanzielle PV- Förderung hat einiges bewegt und die erneuerbare Energie hat in wenigen Jahren 40% der dezentralen Stromerzeugung 2 geschafft, die ohne Netzausbau dezentral ins Nieder- oder Mittelspannungsnetz nahe dem Verbraucher eingespeist werden. Freiwilliges Handeln - mit Anreiz oder aus Idealismus - ist aber in anderen Handlungsfeldern wie z.B. der Mobilität bei weitem nicht ausreichend. Sie dient zum Teil auch als Feigenblatt für die Mehrheit, die weitermacht wie bisher. So bitte nicht! Handeln in der Fläche ist gefragt!

Die Vorschläge des BUND Naturschutz ebenso wie von Klima- und Wirtschaftswissenschaftlern für ein Wirtschaften mit statt gegen die Natur liegen öffentlich vor. Zentrale Punkte müssen beschlossen werden, wenn Sie „good governance“ für sich beanspruchen wollen:

  1. Ein Klimaschutzgesetz im Bund und in Bayern, welches das 1,5 Grad Versprechen von Paris tatsächlich einlöst ohne Verlängerung der Atomlaufzeiten.
  2. Eine Kohlendioxid-Bepreisung von über 80 € pro Tonne mit einem Anstiegspfad auf 180 € um damit auch Einsparungen zu belohnen.
  3. Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und ein Moratorium für den Straßenneubau verbunden mit einer Verkehrswende hin zum Umweltverbund.
  4. Deutliche Erhöhung von Förderungen des Radwegebaus und Park-& Ride- Flächen z.B. mit PV- Überdachung.
  5. Der Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien muss bestehen bleiben! Bei hohem Stromangebot müssen konventionelle fossile Kraftwerke möglichst ohne finanziellen Ausgleich abgeschaltet werden.
  6. Ab 2020 sind PV- und Solarthermieanlagen auf Neubauten vorzuschreiben (siehe Stadt Tübingen) und neue Baugebiete optimal zu planen. Entsprechende Vorgaben müssen in den Baureferaten vollzogen werden.
  7. Die 750 kW-Grenze für Dachflächen ist auf Bundesebene zu streichen.
  8. Die installierte Leistung der Fotovoltaik ist bis 2030 um mehr als den Faktor vier zu steigern; verbunden mit dem Aufbau ausreichender Stromspeicher.
  9. Für Bayern ist die „10H-Regelung“ für Windenergie (Art. 82 BayBO) zu streichen und die installierte Leistung der Windenergie an naturverträglichen Standorten bis 2030 um den Faktor drei zu steigern.

Der Bund Naturschutz in Stadt und Landkreis Regensburg hat über 7000 Mitglieder. Was aber noch viel wichtiger ist: die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist beim Thema Klimaschutz um Welten weiter als die Mehrheit im Bundestag: Insbesondere dann sind viele bereit mitzumachen, wenn es gerecht zugeht und nicht wie beim EEG Großverbraucher von Umlagen befreit sind und Privathaushalte inkl. mittelständische Handwerksbetriebe umso mehr zahlen müssen.

Handeln Sie jetzt und gerecht - dafür sind und werden Sie gewählt!

Mit freundlichen Grüßen Gez. Raimund Schoberer 1. Vors., Kreisgruppe Regensburg