Stellungnahme: 76. Änderung FNP und BEBAUUNGSPLAN NR. 279 / MOBILITÄTSDREH-SCHEIBE UNTERER WÖHRD
Der Stadtrat hatte 2024 Dank dieser massiven öffentlichen Proteste der Zivilgesellschaft erkannt, dass der finale Satzungsbeschluss auf Basis der 2024 im Verfahren ausgelegten Unterlagen nicht zielführend ist und wegen der vielen Eingriffe in Umweltschutzgüter wie auch Fehlern im Verfahren wohl auch vor Gericht angegriffen werden könnte. Er hat -trotz schon getätigter Auftragsvergabe des Parkhauses noch im laufenden Beteiligungsverfahren und ohne Satzungsgrundlage- am 17.09.2024 den Beschluss gefasst, u.a. die Planungsziele (Reduzierung Baumasse) deutlich zu ändern, eine Bedarfsermittlung für das Parkhaus durchführen zu lassen und eine Verkehrsberuhi-gung der Altstadt voranzubringen. Das werten wir als großen Erfolg.
Leider sehen wir aber, dass weiterhin mit hoher Geschwindigkeit und ohne öffentliche Diskussion mit der Stadtgesellschaft die Parkhauspläne am Unteren Wöhrd seitens der Verwaltung Richtung massivem Baurecht vorangetrieben werden, wohingegen eine umfängliche Verkehrsberuhigung der Altstadt bei weitem nicht in trockenen Tüchern ist und auch noch nicht Fahrt aufgenommen hat. Die aktuelle Beruhigung der Obermünsterstraße wurde im Zusammenhang mit dem Parkhaus am Petersweg vor über einem Jahrzehnt versprochen und zeigt, wie lange sich dieser Prozess hinzieht. Bäumchen in Pflanzkübeln sind dort auch keine dauerhafte und angemessene Lösung.
Wenn einmal das Parkhaus am Unteren Wöhrd verwirklicht sein sollte, ist -analog Parkhaus Petersweg- zu befürchten, dass die Verkehrsberuhigung der Altstadt aus vielfachen Gründen (fehlende Finanzmittel, Widerstand vor Ort, Sparten, …) auf die „lange Bank“ geschoben wird. Es wäre angebracht, dass die Stadt zunächst mit der Verkehrsberuhigung der Altstadt zumindest in größeren Teilen in Vorleistung geht.
Die nun vorliegenden Unterlagen sehen weiterhin ein sehr großes und teures Parkhaus am fal-schen Platz vor. Der Slogan „Fehl am Platz für 18 Mio. EUR“ trifft weiterhin zu. Es besteht schlichtweg kein Bedarf für ein weiteres Parkhaus. Ein inakzeptabler und dauerhaft teurer Leerstand wäre vorprogrammiert und würde die Stadt finanziell stark belasten. Mit einem professionellen und integralen Parkplatzmanagement hingegen könnte der Bedarf auch bei Spitzenbelastung innenstadtnah ohne weiteres Parkhaus gedeckt werden.
Auch wird das Ziel „mehr Bäume, mehr Erholung, mehr Klimaschutz zentral in der Stadt“ am Unte-ren Wöhrd weiterhin verfehlt. Es wird selbst nach neuer Planung außerhalb des Parkhausbereiches auf dem Areal gebaut, versiegelt und gerodet, und somit werden wichtige Schutzgüter für Mensch und Umwelt im zentralen Stadtbereich negativ beeinflusst. Eine „Verrechnung“ mit ver-bessernden Maßnahmen im historischen Altstadtbereich, deren Umsetzungsumfang und -horizont weithin unklar ist, ist u.E. gerade bei diesen Schutzgütern (Klima, Erholung, Naturerhalt) nicht statthaft und zulässig; gerade vor dem Hintergrund des immensen Klimawandels, der die Stadt Regensburg im besonderen Maße treffen wird.
Wir lehnen daher ein Parkhaus wie auch FNP-Änderung und BBP am Unteren Wöhrd weiterhin ab, sehen weiterhin deutliche Planungsmängel und begründen dies im Detail wie folgt:
1 Informelles vorgeschaltetes Beteiligungsverfahren:
Auf dem Stadtratsbeschluss vom 17.09.2024 aufbauend wurden durch die Verwaltung vier nicht öffentliche „Planungabstimmungstermine“ durchgeführt und dabei auch die Altstadtberuhigung thematisiert. Die Altstadtberuhigung für KFZ begrüßen wir ausdrücklich und hoffen auf eine möglichst umfängliche und zeitnahe Umsetzung.
Leider wurden uns und wohl auch den anderen Teilnehmenden (insb. Stadträte, Verwaltung, Ver-bände nach unklaren Auswahlkriterien) nie ein Protokoll dieser Termine zu Verfügung gestellt. Eine breitere Stadtgesellschaft und deren verbandliche Vertreter konnte nicht teilhaben. Pressevertreter waren gleichfalls nicht eingeladen. Der BUND Naturschutz hat bei diesen Terminen deutliche Kritikpunkte, aber auch Verbesserungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wurde nach dem Termin am 28.01.2025 eine E-Mail an Vertreter des Stadtplanungsamtes gerichtet, dessen Wortlaut in Anlage 2 nachgelesen werden kann.
Wir sehen in diesem Vorgehen einen wesentlichen Planungsmangel, der sich auf vorliegende Planung auswirkt.
2 Das Verfahren entspricht wohl nicht den rechtlichen Vorgaben
Schon vor bzw. während der öffentlichen Beteiligung im Jahr 2024 wurden in erheblichem Umfang Bauleistungen vergeben; ohne Bebauungsplan, ohne Baureife und ohne Baubescheid. Die aktuelle Situation ist unklar. Dadurch können im Bauleitplanverfahren eingegangene Einwendungen sowohl von der Verwaltung wie auch später vom Stadtrat u.U. nicht mehr neutral bewertet werden, da der Stadt Regensburg bzw. ihrer Tochter "das Stadtwerk Regensburg GmbH" wohl Regressforderungen drohen, wenn nicht im Sinne der (intransparenten) Absprachen mit den Bauträgern entschieden wird. Das Verfahren kann dadurch u.U. nicht mehr neutral geführt werden. Eine öffentlich nachvollziehbare Aufarbeitung des Vorgangs vermissen wir und fordern hier Transparenz.
Wir sehen hier u.U. die Gefahr, dass das Verfahren nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, und fordern Transparenz.
3 Kritikpunkt: Klimaschädliche Planung / Verlust von innerstädtischem „Grün“
Aktuell fortgeschriebene Klimamodelle (siehe: extremwetterkongress.org/wp-content/uploads/2025/09/EWK2025_PM2_25092025-1.pdf ) sagen, dass bereits 2050 ein globaler Temperaturanstieg um 3°C erreicht sein könnte. Für Deutschland bedeutet das einen Temperaturanstieg, der weit über diese Schwelle hinausgeht! Es gibt regionalisierte Berechnungen für Regensburg, dass es im Zeitraum 2021-2050 an 250 Tagen Tageshöchsttemperaturen über 35°C haben soll. Zum Vergleich: Im Zeitraum 1961-1990 gab es in Regensburg 1 Tag und im Zeitraum 1991-2020 46 Tage mit über 35°C. Wir haben es somit in den nächsten Jahren mit einem immensen Anstieg lebensbedrohlicher Hitzetage (>35°C) zu tun. Regensburg braucht mehr und nicht weniger Grün, mehr Klimavorsorge und weniger Beton und Versiegelung.
Im Bebauungsplan und in der Änderung des Flächennutzungsplans wird von Erhalt der Bäume „soweit möglich“ geschrieben. Dies sehen wir als Freibrief für Baumfällung „nach Bedarf“ an. Unsere Anregungen zu „mehr Grün“ wurden nicht aufgegriffen. Im Gegenteil: Wir stellen auch fest, dass zwar etwas „Grün“ am und auf dem Parkhaus gegeben sein wird; die restliche Fläche weist nach den Planungen aber -ohne Not- einen Grünverlust auf. Sie soll offensichtlich auch bis auf die südlichen Randbereiche versiegelt werden. Das Frei- und Grünflächenkonzept wird in wenigen Sätzen abgehandelt (Kap. 3.5 der Begründung)
Wie erfolgreich die geplante Fassadenbegrünung des Parkhauses selbst sein wird, kann erst in einigen Jahren beurteilt werden. Es gibt leider viele Beispiele, dass derartige Begrünungen auf dem Papier eindrucksvoll erscheinen, sich in der Realität aber vielfach nicht etablieren können.
Als BUND Naturschutz stellen wir daher eine überaus große Ignoranz gegenüber den Belangen „Grün und Klima“ fest. Auf der einen Seite werden hochtrabende, von Bundesbehörden geförderte Studien wie „KLAR“ bespielt; wenn es aber ganz konkret in BBP-Verfahren darum geht, Klima und Grün auch nur ansatzweise angemessen zu behandeln und zu fördern, sehen wir leider keine Umsetzung.
Dabei bietet gerade diese Fläche ein ungeheures Potential für mehr Grün, Klima und Erholung. Es handelt sich um eine einzigartige und wertvolle Donau-Insel entlang der grünen und blauen Flussachsen. Hier hat man die einmalige Chance einer wenig kostenintensiven Aufwertung. Die Aussage im informellen Planungsprozess von Frau Oberbürgermeisterin, dass man -sollte in Zukunft Parkraum nicht mehr so benötigt werden- ja schrittweise mehr Grün vorsehen könne, wurde ebenfalls in keiner Weise als Zielaussage aufgriffen; das „Langfristziel“ mit Schiffsanlegern hingegen schon.
Wir fordern 100% Baumerhalt und eine „Grün+“ Planung und sehen wesentliche Planungs-defizite in Bezug auf eine notwendige Klimaresilienz und Nachhaltigkeit.
4 Geplanter Schiffsanleger: negative Auswirkung auf Anwohner, Erholungssuchende und Lindenallee
Im Bebauungsplan wird die alte Planung für einen weiteren Schiffsanleger aufgegriffen. In einem Grundsatzbeschluss des Stadtrats wurde 2011 das Entwicklungskonzept "Personenschifffahrt Regensburg 2020" verabschiedet (https://www.regensburg.de/fm/121/entwicklungskonzept-personenschifffahrt-regensburg-2020-grundsatzbeschluss-stadtrat-20122011.pdf) In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Diskussionen bzgl. Lärmbelästigung, Luftverschmutzung und Müllproblematik im Zusammenhang mit den Flusskreuzfahrtschiffen und insbesondere mit der Anzahl deren Anlandungen und der damit verbundenen Belastung für Einheimische. „Nur zwei von insgesamt 58 unter deutscher Flagge registrierten Kabinenschiffen behandeln nach Informationen der Bundesregierung ihre Abgase nach und reinigen sie. … Entsprechend hoch sind die Werte von Stickoxiden (NO2 und NOx) und Feinstauben.“ (siehe: www.br.de/nachrichten/bayern/faktenfuchs-wie-klimaschaedlich-ist-die-flussschifffahrt,RcVYpLg ). Auch wurde 2015 versprochen die Anzahl dieser Schiffe auf 1400 pro Jahr zu begrenzen (siehe Bericht www.regensburg-digital.de/buergermeisterin-verspricht-obergrenze-fuer-kreuzfahrtschiffe/28062017/ und www.regensburg-digital.de/ein-lobby-tag-fuer-flussriesen/31102019/ ).
Wenn man sich die derzeitige Situation an den Anlegestellen am Marc-Aurel-Ufer betrachtet, wie die Schiffe logistisch versorgt werden und der Personentransport erfolgt, so kann man sich nicht vorstellen, wie dieser Verkehr auch im Planungsgebiet erfolgen soll, ohne weitere Bäume zu fällen und die Lindenallee in ihrem Charakter zu zerstören. Auch ist zu befürchten, dass mit der zusätzlichen Anlegestelle die Anzahl der Anlandungen mit allen negativen Folgen für die Stadtgesellschaft weiter steigen wird.
Wir sehen die Thematik „Schiffsanleger“ in vorliegenden Unterlagen nicht hinreichend dar-gestellt und fordern deshalb, die Thematik aus dem FNP wie BBP zu streichen und in einem eigenem Verfahren durchzuführen.
5 Kritikpunkt: Der Bedarf wird hier nicht nachgewiesen; er existiert auch nicht.
Als BN sehen wir keine Notwendigkeit für ein weiteres Parkhaus – noch dazu am falschen Platz. Das gewichtigste Argument bleibt der fehlende Bedarf. Für uns ist auf Grundlage der Unterlagen keine wirkliche Bewertung möglich, ob die Bedarfserhebung fachlich trägt. Aus unserer Sicht ist das unwahrscheinlich:
- Die Erfassung der Belegung im Erhebungszeitrum mit Ticketpreisen von 1€/12 Stunden bzw. 2€/24 Stunden erscheint uns sehr fragwürdig. Eine Preisgestaltung für das geplante Parkhaus auf dieser Basis wird ein signifikant großer Zuschussposten für die Stadt. Aber anscheinend spielt das bei dieser Planung auch im Jahre 2025 keine Rolle. Das Verkehrsgutachten mit Prognose enthält selbst den Hinweis: „Bei den in diesem Gutachten abgeschätzten Verkehrsmengen handelt es sich um die mathematisch errechneten, ungerundeten Datensätze. …Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Berechnungen im Falle einer Aktualisierung oder Fortschreibung der Grundlagedaten (konkrete Stellplatzanzahl, Tarifangebot, Nutzergrup-penverteilung) im weiteren Planungsverlauf ebenfalls aktualisiert werden müssen.“
Gerade bzgl. Tarifangebot gab es -soweit wir erkennen konnten- keine Sensibilitätsanalyse. - Wir gehen davon aus, dass das Parkhaus -selbst bei einer hoch subventionierten Preisgestaltung, welche die städtische Finanzlage eigentlich nicht hergibt- nicht als einziges Parkhaus am Ende weitgehend leer stehen wird, da die Verwaltung bei Ihrer Bedarfserhebung viele Parkhäuser in der Innenstadt nicht berücksichtigt hat:
- Zum Beispiel die Arcaden ("ca. 1.600 günstige Parkplätze"; www.regensburg-arcaden.de/service/anfahrt/parken/anfahrt/), das – preislich weniger attraktive - Castra Regina Center ("Gesamtstellplätze 400"; www.mein-contipark.de/de/parken/regensburg/tiefgarage-hauptbahnhof-castra-regina-center-p5/ ) und das Dallmeier-Parkhaus ("200 Parkplätze"); www.parkopedia.de/parken/garage/dallmeier/93047/regensburg/ ). Das allein sind ca. 2.200 Parkplätze in der Innenstadt, die bei der städtischen Planung keine Rolle spielen – und diese Auflistung ist keineswegs vollständig! Auch nicht zu vergessen, dass das DEZ räumlich näher am geplanten Parkhaus liegt als die Altstadt.
- Dass es sich um private Anbieter handelt (bzw. bei den Uniparkplätzen um staatliche), spielt für die Parkplatzsuchenden keine Rolle – solange Preis und Zugänglichkeit stimmen. Politik und Verwaltung müssen die städtische Gesamtsituation im Blick haben und bei Bedarf bürgerfreundliche Absprachen mit den Anbietern treffen. Ein Parkplatzüberangebot allein aufgrund ungelösten Kompetenzgerangels wäre dagegen kaum vermittelbar!
- Die Altstadtfreunde kommen in ihrer Stellungnahme von 2024 ( www.altstadtfreunde-regensburg.com/post/stellungnahme-zum-bebauungsplan-nr-279-mobilit%C3%A4tsdrehscheibe-unterer-w%C3%B6hrd ) noch auf deutlich mehr Parkplätze in der Innenstadt, die bei der städtischen Planung keine Rolle spielen.
- Eigene aktuelle Recherchen gehen noch weit über die Erkenntnisse der Altstadtfreunde hinaus (s. Anlage 3) und lassen eine enorme Überkapazität erkennen, die in den letzten Jahren ohne Not zulasten des Steuerzahlers geschaffen wurde. - Auf der öffentlichen Vorstellung des Projekts im Zusammenhang mit der Altstadtberuhigung am 19.09.2025 kam aus der Bürgerschaft der Hinweis, dass am neuen Jahnstadion bereits ein sehr günstiger (1 €) und mit einem kostenlosen Shuttlebus gut und schnell an die Innenstadt angebundener Großparkplatz (10 ha) existiert. Darauf erwiderte die Oberbürgermeisterin, dass dieses Angebot leider nicht angenommen wurde. Ist also dies die Lösung: Aufgrund eines nicht angenommenen Angebots probiert man es halt an anderer Stelle noch einmal? Und wenn es dort auch nicht klappt, baut man ein weiteres Parkhaus an wieder anderer Stelle? Dieser Denkansatz ist schlichtweg unverantwortlich! Müsste man nicht alles daransetzen, dass ein bereits bestehendes Angebot zum Erfolg geführt wird? Und liegt die mangelnde Akzeptanz nicht vielleicht einfach darin, dass aufgrund des bestehenden Überangebots schlichtweg kein Bedarf besteht?
- Sollte das Parkhaus am Unteren Wöhrd wider Erwarten ein Erfolg sein: Induzierte dann ggf. ein sehr günstig gelegenes, preiswertes Parkhaus nicht zusätzlichen MIV? Genau das soll doch auch aus Sicht der Stadtplaner unbedingt verhindert werden!
- Statt eine zweistellige Millionensumme mit permanenten Folgekosten in ein neues, dann wohl fast leerstehendes Parkhaus zu investieren, sollten (bescheidenere) Finanzmittel lieber dafür genutzt werden, in den altstadtnahen Parkhäusern ein einheitliches, kundenfreundliches Tarif- und Parkleitsystem zu etablieren und deren Vernetzung zu optimieren. Gute Systeme dafür existieren und sind erprobt (z.B. Firma Wemolo: www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-wemolo-parken-start-up-li.3292452 ).
Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage, der Umweltbelastungen, welche mit dem Bau des Parkhauses verbunden sind, und des unklaren Bedarfs, fordern wir zunächst die von uns aufgezeigten Alternativen zu prüfen und umzusetzen.
6 Unzulängliche Darstellung
Jede vernünftige Planeingabe für ein Einfamilienhaus enthält eine graphische Ansicht. Für das Parkhaus im öffentlichen Raum, direkt an der Grenze zum Weltkulturerbe und gegenüber der Königlichen Villa gab es dafür offenbar keinen Anlass. Es sei hier noch einmal auf den bedenklichen Umstand hingewiesen, dass der Bau dieses Parkhauses unbekannten Aussehens ohne gültigen Satzungsbeschluss bereits beauftragt wurde und in Teilen begonnen hatte, bevor er durch den Stadtrat vorübergehend gestoppt wurde. Seitdem erfolgte -soweit wir erkennen können- keine transparente Aufarbeitung u.a. zum Sachstand der dadurch entstandenen Kosten. Erstaunlich ist auch, dass der Stadtrat -soweit wir erkennen können- hier nicht seiner Kontrollfunktion nachkommt, geschweige denn die Öffentlichkeit informiert wird.
Erst am 19.09. wurde auf dem Rathausplatz ein vorläufiger fotorealistischer Entwurf ausgehängt (s.u.), der in Bezug auf Bäume und Grün unrealistisch wirkt. Dargestellt ist ein nach wie vor riesiges Parkhaus, dessen obere Stockwerke die Nibelungenbrücke weit überragen. Dies sei der angebliche „Kompromiss“ gegenüber dem Vorläufer-Entwurf (Zitat OBin am 19.09.2025). Und warum fehlen die Abbildungen in den offiziellen Planungsunterlagen? Sollte dort die faktische „Monströsität“ des Entwurfs verschleiert werden?
Wir sehen im Fehlen der am 19.09.2025 ausgehängten Ansichten einen wesentlichen Planungsmangel im Verfahren.
7 Verkehrsberuhigung in der Altstadt:
Wir stellen fest, dass -obwohl es sich um eine „Mobilitätsdrehscheibe“ handelt und sich das informelle Beteiligungsverfahren hauptsächlich um die „Verkehrsberuhigung in der Altstadt“ gedreht hat- dieser Bezug im Satzungstext und in der Begründung nicht bzw. nur rudimentär behandelt wird. Zufall oder Absicht? Wir sind der begründeten Überzeugung, dass diese Verkehrsberuhigung ohne Kompensationsmaßnahmen in Form eines Parkhauses vollumfänglich erreicht werden kann – der gestalterische Wille vorausgesetzt.
Wir fordern, die Verkehrsberuhigung der Altstadt im Gleichschritt und auf gleicher satzungsrechtlicher Ebene mit hinreichender Tiefe zu behandeln, um die Umsetzung -auch rechtlich- zu sichern.
8 Die Planung steht im Gegensatz zur geplanten Verkehrswende
Der Verkehr soll sich Richtung Umweltverbund verschieben. Dies steht auch im Regensburg Plan 2040. Der Bau eines weiteren Parkhauses fördert dagegen weiter den MIV. Das Parkhaus wird das Verkehrsaufkommen an der DEZ-Kreuzung weiter erhöhen. Diese Kreuzung ist nicht nur für den MIV belastend, sondern auch für den Fuß- und Radverkehr, der hier bereits durch unterbro-chene Fahrbahnquerungen und kurze Grünphasen beeinträchtigt ist. Die Nibelungenbrücke als eine Hauptachse des Busverkehrs in Stadt und Landkreis und die anschließenden Knotenpunkte sollte nicht durch weiteren Autoverkehr belastet werden. Insbesondere im Hinblick auf die „Super-Busse“, die derzeit für diese Achse geprüft werden, ist weiterer Kfz-Verkehr nicht zielführend.
Wir fordern eine Planung im Einklang mit den Zielen der Verkehrswende.
9 Die Planung und Umsetzung bedeuten zu hohe Kosten.
Finanziell ist das geplante Vorhaben nicht vermittelbar und wohl nicht zulässig. Der städtische Haushalt ist ausgereizt. Die Regierung der Oberpfalz hat als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt „Sparen“ verordnet (siehe: www.regensburg.de/rathaus/staedtische-finanzen/haushalt-2024). Hier soll der MIV mit einem zweistelligen Millionenbetrag gefördert werden, wohingegen bei der Umsetzung von Maßnahmen z.B. für den Radverkehr auf die schlechte Haushaltslage verwiesen wird. Der Steuerzahler finanziert erst das Parkhaus mit 18 MIO. EURO. Die Kosten pro Stellplatz von 40 000 EUR und die laufenden Betriebskosten können nur geringfügig mit den Parkeinnahmen refinanziert werden. Die restliche Finanzierung geht dann zu Lasten des Steuerzahlers auf viele Jahre. Diese Verlustrechnung gilt es abzulehnen.
10 Nullvariante: Notwendigkeit der Planung zweifelhaft:
Wir fragen uns, was so fundamental gegen die Null-Variante (Kap. 3 der Begründung; siehe nachstehenden Textblock) spricht, dass man sich als Stadt dagegen entscheiden und einen zweistelligen Millionenbetrag in die Hand nehmen will, mit Risiken für die Lebensqualität (Klimawandel, MIV-Verkehr in die Stadt ziehen), das Stadtbild und für die Finanzlage der Stadt? München und Ingolstadt haben laut Medienberichten sehr große Schwierigkeiten einen rechtmäßigen Haushalt aufzustellen, und die Aussichten scheinen sich dort in den nächsten Jahren noch weiter zu verschlechtern. Regensburg scheint dagegen Geld für Bau und Betrieb nicht nur eines Parkhauses am Unteren Wöhrd, sondern auch an der Nordgaustraße zu haben.
Aus Sicht des BUND Naturschutz ist die 0-Variante nachhaltiger als die vorgelegte Planung.
Gerne verweisen wir auch auf unsere Stellungnahme von 17.07.2024.
Die vorliegende Stellungnahme werden wir veröffentlichen und hoffen darauf, dass im Stadtrat die Argumente aufgriffen werden und das Parkhaus „Fehl am Platz für 18 Mio. EUR“ keine Zustimmung findet. Die Altstadtberuhigung bedarf dieser Planung nicht.
Regensburg den 01.10.2025
Gez.
Raimund Schoberer Dr. Albrecht Muscholl-Silberhorn
BUND Naturschutz in Bayern e.V. BUND Naturschutz in Bayern e.V.
1. Vorsitzender Kreisgruppe Regensburg Stell. Vorsitzender Kreisgruppe Regensburg