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Stellungnahme: BBP 274 „Westhafen und Ölhafen“ / FNP-Änderung 73

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die förmliche Beteiligung am o.g. Verfahren bedankt sich die Kreisgruppe Regensburg des Bundes Naturschutz. Im Rahmen des Verfahrens nehmen wir wie folgt Stellung:

20.11.2024

1 Lebensqualität, Lärm-, Licht-, Luftverschmutzung und Versiegelung (Klima)
Das Sondergebiet Hafen ist umschlossen von städtischen Wohngebieten und auch innerhalb des Geländes sind diverse Wohnanlagen. Das sollte für die Stadt Anlass sein, darauf zu dringen, dass der Hafen seine Aktivitäten -insbesondere solche die mit Lärm-, Verkehr, Licht- und Luftver-schmutzung verbunden sind vorrangig und soweit möglich in den Osthafen verlegt.
Ziel muss neben wirtschaftlicher Prosperität auch gesunden Lebensbedingungen die Anwohner sein. Entsiegelungen und ein „mehr an Grüne“ sollte wo Planungsgrundsatz im weiteren Verfahren sein. Ziel muss sein, die bestehende Lärmbelastung möglichst zu reduzieren.

2 Ökologie, Naherholung
Das umfasste Gebiet bietet nach wie vor die Möglichkeit wichtige Vernetzungen zu realisieren:
• Schließen von Grünvernetzungsachsen vom Stadt Süd-Osten bis zu den nördlichen und südlichen Donauauen. Siehe auch Regensburgplan 2005
• Schaffen von Grünen Korridoren entlang von Verkehrswegen (z.B. Bahnlinien) zur Verbin-dung von "Grünen Zimmern“.

Im Sinne einer intensiven Naherholungsfunktion dienen die "Grünen Korridore" gleichsam als "grüne Wanderwege" in der Stadt, d.h. sie eignen sich vor allem zum Spazierengehen oder Rad-fahren. Soweit durch diese Funktionen nicht beeinträchtigt, stellen sie darüber hinaus Biotop-Verbünde her. Dies ist aktiv im weiteren Verfahren zu konkretisieren.
Wir begrüßen die Umwidmung der ufernahen Flächen von „Landwirtschaft“ in „Grünland“. Wie be-reits am 23.03.2019 geschrieben, reicht eine alleinige Umwidmung in „Grünland“ u.E. aber nicht aus. Es sollte eine Umwidmung in „Natur- und Naherholung“ stattfinden. Als Ziel sollte formuliert werden, die unmittelbaren Uferbereiche in einer Tiefe von ca. 20 Meter soweit möglich und noch nicht erfolgt naturnah umzugestalten und ökologisch aufzuwerten und damit die Donau als wichtige Biotop-Verbund-Achse zu stärken. Zudem sollte der Bereich unbedingt frei zugänglich bleiben bzw. zukünftig freigegeben werden, mit der Intention die Naherholung zu stärken. Leider stellen wir hier gegenüber 2019 keine Verbesserungen fest.

Die Stadt schafft es wohl irgendwie nicht, dieses Anliegen gegenüber dem Hafen / der Bundes-verwaltung im Sinne der Stadtbevölkerung mit Nachdruck als Planungsträger zu vertreten. Insbe-sondere in Bezug auf Zugang zum Wasser bzw. Weg entlang des Grünstreifen entlang der Donau.
Idealerweise sollte das Hafenbecken des Westhafens donaunah für Fußgänger und Radfahrer querbar sein. U.U. könnten hier EFRE-Mittel oder andere Fördermöglichkeiten akquiriert werden. Ein Gedanke könnte auch sein, die südliche Donauachse vom Stadtzentrum bis zur Kläranlage Regensburg in eine Landesgartenschau zu integrieren und gesamtheitlich im Sinne von Ökologie / Naherholung / Stadtentwicklung etc. aufzuwerten.

Wir begrüßen, dass unserer begründeten vehementen Ablehnung von 2019 Rechnung getragen wurde und das Sondergebiet direkt westlich der Eisenbahnbrücke auf den aktuellen Bestand be-grenzt und nicht zu Lasten des dortigen sehr kurzen naturnahen und biotopkartieren Donauufers vergrößert werden soll.
Lichtverschmutzung entlang der Donau ist besonders relevant, weil sie wesentlichen Einfluss auf die Tiere -insbesondere Insekten- entlang der Wanderachse Donau hat. Im Rahmen der Bauleit-planung sollte auch hier geeignete Vorgaben gemacht werden.

3 Energie
Das Gebiet enthält viele Gewerbeflächen mit versiegelten Parkplätzen und auch große Gewerbe-bauten mit entsprechenden Dachflächen. Ein Blick in das Luftbild zeigt, dass die Solar- und PV-Nutzung in diesem Areal völlig unterentwickelt ist und sehr viel Potential hätte. Hier sollte unter Ausreizung der rechtlichen Möglichkeiten das Leitbild „Energie und Klima“ im BBP umgesetzt wer-den und in einem eigenen Kapitel behandelt werden.

4 Radverkehr / Fußverkehr (i.A. mit ADFC und VCD)
Am 22.03.2022 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg beschlossen, das 172 km lange Hauptrad-routennetz umzusetzen und damit ein flächendeckendes und aufeinander abgestimmtes System von sicheren und komfortablen Strecken einzuführen. Seitdem werden sukzessive einzelne Maß-nahmen dazu umgesetzt, und im Oktober 2024 konnte die erste Route offiziell eröffnet werden. Die Schaffung dieser Hauptrouten wurde bereits 2019 bei der Annahme des Bürgerbegehrens „Rad-entscheid Regensburg“ durch den Stadtrat als vorrangiges verkehrspolitisches Ziel der Stadtent-wicklung festgelegt und vorgegeben durch den beschlossenen Stadtentwicklungsplan RP 2040 und bekam durch das nicht weiter verfolgte Stadtbahn-Projekt eine nochmals höhere Relevanz zur Bewältigung künftiger Mobilitätsanforderungen.

Die Wege sollen so breit geplant und realisiert werden, dass sie auch einen Bereich für Fußgänger haben. Der Weg entlang des Donauuferstreifen stellt eine wichtige direkte Verbindung zwischen der rr16 und der Innenstadt her. Auch diese Wegführung ist für die Nutzung als Fuß- und Radweg sicherzustellen. Das hohe öffentliche Interesse ist hier in den Vordergrund zu rücken.
Durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans 274 führen zwei dieser geplanten Hauptrouten: Eine Verbindung zwischen Straubinger Straße und Donau-Arena, sowie eine abzweigende Route südlich der Donau Richtung Altstadt.

Zwischen Altstadt und östlicher Stadtgrenze enthalten die geplanten Hauptradrouten wenige Do-nauquerungen für den Radverkehr. Die Route entlang der Bahntrasse stellt für den Radverkehr perspektivisch (nach dem mittelfristig notwendigen Neubau der Bahnbrücke mit ausreichenden Seitenwegen) die attraktivste Verbindung dar, da sie komplett unabhängig von den Hauptachsen des Kfz-Verkehrs verläuft, so wie bei der Annahme des Bürgerbegehrens im Jahr 2019 durch den Stadtrat formuliert. Es handelt sich außerdem um eine direkte Verbindung bevölkerungsreicher Stadtteile zu Industrie, Gewerbe, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, Dienstleistungs- und Freizeit-zielen auf der jeweils anderen Donauseite. Ausgehend von Start- und Endpunkt einer nicht reali-sierten Verbindung entlang der Bahntrasse entstünde so ein Streckengewinn von etwa 1,8 km, was mehr als eine Verdopplung des Teilweges darstellt.

Auch als Teilstück der Verbindung Regensburg-Nord – Burgweinting/Obertraubling ist die Route als äußerst bedeutend anzusehen.
Unter diesen Aspekten und im Sinne der Verkehrsentwicklung der Stadt Regensburg ist die Wei-terverfolgung dieser Route essentiell wichtig. Aufgrund der Bedeutung der oben genannten Route und der darauf zu erwartenden Frequenz stellt die Verbindung zwischen dem Weg entlang der Bahntrasse parallel zum Donausüdufer in Richtung Innenstadt ebenfalls eine wichtige Anbindung dar. Nicht zuletzt sind auch für die zahlreichen Beschäftigten im Hafengelände und dessen Umfeld die beiden genannten Wegebeziehungen relevant für ihre Wege mit dem Rad oder zu Fuß.


Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Raimund Schoberer
1. Vorsitzender Kreisgruppe Regensburg BUND Naturschutz in Bayern e.V.

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