Stellungnahme zur geplanten Bebauung der Unteren Hofwiesen in Laaber - Bauen im Überschwemmunsgebiet!
(siehe Mitteilungsblatt des Marktes: www.markt-laaber.de/media/92989/2025-april.pdf <> Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung Bebauungsplan „Untere Hofwiesen“):
Wenngleich wir der Schaffung von Altenbetreuungsplätzen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, halten wir die Unteren Hofwiesen für den falschen Standort. Vor allem für die zusätzlich geplante Wohnbebauung gibt es sicher ausreichend Flächen, die nicht vollständig in der Hochwassergefahrenfläche HQ100 zu liegen kommen.
Diese Hochwassergefahrenfläche HQ100 wurden ermittelt um für bestehende Nutzungen Schadensvorsorge treffen zu können; insbesondere aber, um kein weiteres Schadenspotential entstehen zu lassen. Nach §76 WHG bzw. Art. 46 BayWG sind die Behörden verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Im Bayernatlas sind die Flächen bereits veröffentlicht und somit allgemein einsehbar und bekannt. Ihre Bebauung verbietet sich daher.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzvorschriften gemäß Paragraphen 78, 78a und 78c des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Von besonderer Bedeutung sind hierbei das Verbot der Ausweisung von neuen Baugebieten und das Verbot der Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen.
Hinsichtlich der geplanten Bebauung haben wir größte Bedenken:
- Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre in Laaber, der Oberpfalz, Deutschland und ganz Europa haben gezeigt, dass eine Bebauung im Talraum von Flüssen große Schäden verursachen kann. Der Bebauungsplanentwurf nimmt bei den geplanten Vorkehrungen zum Hochwasserschutz Bezug auf Hochwasserereignisse gemäß HQ 100, also einem 100jährlichen Hochwasser. Durch den Klimawandel sind Hochwasserereignisse in den letzten Jahren nachweislich häufiger und heftiger geworden, so dass die Statistik der Vergangenheit nicht mehr zu einer ausreichenden Vorsorge vor Hochwasserfolgen führt. Die Schwarze Laber kann bei Starkregen auf der Albhochfläche als sog. „Schlafendes Gewässer“ in kurzer Zeit sehr stark anschwellen, wobei große Flächen der Talniederungen überschwemmt werden, was in Laaber schon wiederholt vorkam.
- Die Bebauung führt zu stärkerer Versiegelung und damit zu einer Verringerung der Versickerungsfähigkeit. Außerdem ist zu befürchten, dass die Baukörper im Hochwasserfall den Abfluss des Wassers behindern und zu zusätzlichem Aufstau von Wasser führen, wodurch die schon vorhandene Bebauung im Hochwasserfall zusätzlich gefährdet wird.
- Dass die geplante Bebauung die Retentionsflächen im Talraum verringert, wird in den Planungsunterlagen eingeräumt. Die geplanten künstlichen Retentionsflächen orientieren sich an einem HQ100 -Ereignis und stellen demzufolge keinen ausreichenden Ausgleich dar. Für uns ist auch nicht erkennbar, ob die geplanten Retentionsflächen bei verschiedenen Lastfällen wirklich wirkungsgleich sind.
- Die „Unteren Hofwiesen“ in Laaber werden zwar teilweise intensiv landwirtschaftlich genutzt, so dass eine Reduzierung der Schadstoffeinträge in die Laber aufgrund der Bebauung nicht auszuschließen ist. Dies könnte aber auch durch eine Veränderung der landwirtschaftlichen Nutzung erreicht werden. Bebauung als Mittel zum Gewässerschutz erscheint absurd.
- Die Bebauung soll nach Medienangaben bis zu 7 Meter an die Schwarze Laber heranreichen. Das ist viel zu wenig. Durch die geplante Bebauung würden die vorhandenen gewässerbegleitenden Gehölze stark verschattet und der Flusslauf mit seinem Vorland ökologisch negativ beeinflusst.
- Abgesehen vom Hochwasserschutz ist zu bedenken, dass diese Stelle am Ortsrand des Marktes Laaber noch ein geeignetes Habitat für seltene Tierarten darstellt: Biber, Fledermäuse, Eisvogel u.v.m. (Im 1. Jahr des Bestehens unserer OG haben wir uns dafür eingesetzt, dass die ehemaligen Eiskeller der Brauerei Plank gesichert werden, damit überwinternde Fledermäuse nicht gestört werden.)
Stellungnahme BN Bl.2
Aus diesen Gründen können wir der derzeitigen Planung nicht zustimmen und lehnen eine Bebauung der Unteren Hofwiesen ab.
Mit freundlichen Grüßen
BN Ortsgruppe Laaber-Deuerling-Brunn